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Fall Trayvon Martin: Todesschütze von Florida muss wieder in U-Haft

Archivmeldung vom 02.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Trayvon Martin Bild: www.examiner.com / wikipedia.org
Trayvon Martin Bild: www.examiner.com / wikipedia.org

Im Fall der tödlichen Schüsse auf den afroamerikanischen US-Teenager Trayvon Martin hat ein Gericht die Freilassung des mutmaßlichen Todesschützen auf Kaution widerrufen. Das berichten US-Medien unter Berufung auf die Richter in Sanford. Er soll die Justiz über seine finanzielle Situation getäuscht haben, hieß es zur Begründung.

Zudem soll der 28-Jährige über einen zweiten Pass verfügen. Er muss sich nun innerhalb von 48 Stunden der Polizei stellen.

Der mutmaßliche Täter George Z. wurde im April gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 150.000 US-Dollar aus dem Gefängnis entlassen. Am 29. Mai wurde schließlich die Anklageschrift verlesen.

Der 28-Jährige gibt an, den Teenager im Februar in Notwehr erschossen zu haben. Bei dem Toten wurde jedoch keine Waffe gefunden.

Der Fall hatte für großes Aufsehen in den USA gesorgt. Bei einer Verurteilung droht dem 28-Jährigen lebenslange Haft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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