Piratenpartei: Die Pressefreiheit verbietet eine Auslieferung von Julian Assange
Archivmeldung vom 15.04.2019
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Freigeschaltet durch André OttZu der heutigen Verhaftung von Wikileaks-Mitbegründer Julian Assange erklärt Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl: "Egal, was man von Assange persönlich hält: Wegen der auch für elektronische Medien geltenden Pressefreiheit darf kein Pressevertreter für die Veröffentlichung von 'Staatsgeheimnissen' verfolgt werden, auch nicht wegen 'Anstiftung' seines Informanten."
Breyer weiter: "Zudem kann Assange vor einem geheimen US-Sondergericht keinen fairen Prozess erwarten. Da die USA internationale Menschenrechte nicht nur in diesen Punkten missachten, darf Assange nicht in die USA ausgeliefert werden. Das würde ein fatales Signal an alle Whistleblower senden. Unbeeinflusst davon sollten die in Schweden erhobenen Vorwürfe von Vergewaltigung rechtsstaatlich geklärt werden.
Dass Assange nach einem Machtwechsel und der Veröffentlichung von Korruptionsvorwürfen gegen den Präsidenten Ecuadors plötzlich ausgeliefert worden ist, lenkt den Blick auf die prekäre Situation auch des berühmten Whistleblowers und Überwachungsgegners Edward Snowden. Snowden ist durch die Aufdeckung illegaler Massenüberwachungsprogramme zum Held geworden und verdient dauerhaft sicheren Aufenthalt in einem Rechtsstaat. Die Bundesregierung, die dies aus Angst vor den USA bisher verweigert, muss sich jetzt bewegen!"
Hintergrund: Wikileaks hatte von der US-Soldatin Chelsea Manning kopierte Dokumente über Kriegseinsätze in Irak und Afghanistan veröffentlicht, darunter die Dokumentation von Kriegsverbrechen. Veröffentlichte US-Diplomatendepeschen deckten zudem Korruption in verschiedenen anderen Staaten auf, was eine Rolle im Arabischen Frühling spielte.
Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)