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Schweiz darf Tunesien Daten von zwei Bankkonten liefern

Archivmeldung vom 16.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flagge von Tunesien
Flagge von Tunesien

Die Schweiz darf einem Rechtshilfegesuch aus Tunesien nachkommen und dem Land Daten von zwei Bankkonten geben. Das entschied das Bundesstrafgericht am Freitag. Allerdings müsse Tunesien laut dem Urteil zuvor noch einige Garantien abgeben.

So müsse der betroffene Konto-Inhaber, eine in Tunesien inhaftierte Person aus dem Umfeld des Ex-Präsidenten Zine el-Abidine Ben Ali, korrekt behandelt werden und dürfe nicht zum Tode verurteilt werden. Zudem muss er Besuch von einem Vertreter der Schweiz erhalten dürfen. Ben Ali war am 14. Januar 2011 nach gewaltsamen öffentlichen Protesten aus Tunesien nach Saudi-Arabien geflohen. Seine Präsidentschaft wird weithin als Diktatur gewertet, unter anderem wegen offenbar gefälschter Wahlergebnisse und eines repressiven Vorgehens gegen die Opposition.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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