Kunduz-Affäre: Oberst Klein bekommt kein Disziplinarverfahren
Archivmeldung vom 19.08.2010
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Freigeschaltet durch Fabian PittichDie Bundeswehr wird gegen ihren Oberst Georg Klein kein Disziplinarverfahren einleiten. Der Oberst hatte am 4. September 2009 ein Bombardement von zwei Tanklastern im afghanischen Kunduz befehligt. Dabei waren nach offiziellen Angaben 91 Zivilisten ums Leben gekommen, elf wurden schwer verletzt.
Von afghanischer Seite war zwischenzeitlich von einer höheren Opferzahl die Rede. Die Vorermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, hieß es am Donnerstag aus dem Verteidigungsministerium. Die Bundesregierung hatte erst vor wenigen Tagen beschlossen, für jedes Opfer 5.000 US-Dollar an die Angehörigen zu zahlen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur