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Gesetze verfassungswidrig: Slowenien rehabilitiert den Corona-Widerstand

Archivmeldung vom 23.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Während der Corona-Wahn in Deutschland schon wieder nach Kräften angefacht wird, gibt es doch auch erste EU-Länder, in denen wieder Vernunft eingekehrt ist – und sogar eine echte politische Reue über den Jahrhundert-Fehlalarm Corona gezeigt wird. Slowenien verhängte diese Woche eine Amnestie für Corona-Maßnahmenverstöße. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Das slowenische Parlament beschloss am Mittwoch ein Gesetz, das nicht nur die Strafen aufhebt, die während der Pandemie wegen Verstößen gegen die Restriktionen verhängt wurden, sondern auch bereits bezahlte Strafen samt Verfahrenskosten zurückerstattet.

„Vertrauen in Rechtsstaat wiederherstellen”

Mehr noch: Sämtliche laufenden Verfahren werden eingestellt, die entsprechenden Eintragungen in den Strafregistern automatisch gelöscht. Damit will die linksliberale Regierung von Premierminister Robert Globb das „Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen”.  

Insgesamt waren in dem Land zwischen März 2000 und Mai 2022 rund 62.000 Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Vorschriften eingeleitet worden. Die dadurch eingetriebenen Geldstrafen lagen bei mehr als 5,7 Millionen Euro. Für die Rückerstattung sollen staatliche Mittel bereitgestellt werden.

Staatstreue Justiz in anderen Ländern mutlos

Die Corona-Verordnungen waren von der rechtskonservativen Vorgängerregierung von Janez Janša verhängt und vom Verfassungsgericht im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt worden. Bestimmungen aus dem Infektionsschutzgesetz, wie das Versammlungsverbot, Bewegungseinschränkungen und Ausgangssperren wurden aufgehoben. Auch dieser Mut fand sich in der staatstreuen Justiz anderer Länder kaum. 

Das Gesetz wurde mit 49 gegen 20 Stimmen verabschiedet. Die früheren Regierungsparteien stimmten natürlich dagegen – und brachten die inzwischen altbekannte Ausrede vor, die damaligen Vorschriften seien mit dem legitimen Ziel eingeführt worden, die öffentliche Gesundheit und das Leben der Menschen zu schützen.

Moralische Verantwortung des Staates

Justizministerin Dominika Švarc Pipan sprach dazu Worte, von denen man in Deutschland oder Österreich nur träumen kann: Mit dem Gesetz übernehme der Staat eine moralische Verantwortung.

Das Unrecht, das den Bürgern „durch den Missbrauch des Strafrechts sowie durch verfassungswidrige und übermäßige Eingriffe in die Menschenrechte” angetan worden sei, werde damit wiedergutgemacht.

„Möge dies eine Lehre sein“

Möge dies eine Lehre für uns alle sein, damit so etwas nie wieder passiert”, erklärte sie bei der Parlamentsdebatte. Eine Sozialdemokratin, die sich den Bürgerrechten verpflichtet fühlt und staatliche Eingriffe für übertrieben und ungesetzlich hält, ist schon lange zur Seltenheit geworden.

In der Slowakei zeigt sich das beneidenswerte Beispiel eines Landes, in dem es noch einen funktionierenden Rechtsstaat und eine echte Opposition gibt. Vor allem aber bedeutet diese gelebte politische Selbstkritik auch, dass Corona-Widerstand mit seiner Anprangerung der Maßnahmen als Verbrechen im Recht war. Und was in Slowenien falsch war, kann in anderen Ländern nicht richtig gewesen sein."

Quelle: AUF1.info

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