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Gericht billigt Vertagungsantrag russischer Zollbehörde in 22,5-Milliarden-Dollarklage gegen The Bank of New York

Archivmeldung vom 09.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Trotz der zunächst ablehnenden Entscheidung des russischen Gerichts gegen eine kurzfristige Vertagung der RICO-Betrugsklage (RICO, Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act - Gesetz gegen erpresserische Beeinflussung und korrupte Organisationen) der russischen Zollbehörde (Russian Federal Customs Service) gegen The Bank of New York (NYSE: BK), mit der die Behörde 22,5 Milliarden Dollar fordert, hat das Gericht letztendlich seine Entscheidung aufgehoben und eine Vertagung um sechs Wochen eingeräumt.

Russlands Klage stützt sich auf Zuwiderhandlungen gegen das US-RICO-Gesetz und wird vor dem russischen Schiedsgerichtshof in Moskau verhandelt. Es handelt sich um dieselbe Rechtssache, die The Bank of New York in einer ähnlich gelagerten RICO-Klage für den gleichen 7,5-Milliarden-Dollar-Fall wegen Geldwäscheaktivitäten betrieb. Das US-Justizministerium führte eine kriminalpolizeiliche Untersuchung bei der Bank of New York durch und erreichte schliesslich deren Verantwortlichkeitseingeständnis. Im November 2005 unterzeichnete The Bank of New York eine Klageverzichtserklärung.

Wenn das russische Gericht zunächst die Vertagung ablehnte und nun mit einer eingeschränkten Zeugenaussage fortfährt, zeigt das Vorgehen des Gerichts im Gegensatz zu den Behauptungen der Bank of New York das Mass, das dem Prozess und der Fairness gegenüber der Bank of New York gebührt. In der Vergangenheit hatte die Bank of New York ähnliche Fristenregelungen gefordert und auch zugestanden bekommen, was zu weitaus längeren Verzögerungen geführt hatte. Für den Fall, dass letztlich ein Urteil gefällt und Vollstreckungsmassnahmen folgen, kann die Bank of New York das Ergebnis nicht aufgrund von Verfahrensfehlern oder der Infragestellung der Fairness des Gerichts glaubhaft in Frage stellen.

In Presseerklärungen unterstreicht die Bank of New York eine kürzlich erfolgte "Korrektur" der Pressemitteilung der US-Staatsanwaltschaft von 2005. Drei Jahre nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung behauptet die US-Staatsanwaltschaft nun, dass ihre vorherige Pressemitteilung, in der sie behauptete, die Bank of New York habe ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit zugestanden, unrichtig sei. Obwohl es nicht überraschend ist, dass die US-Regierung nun, angesichts der Wirtschaftskrise und aktueller internationaler Beziehungen eine solche Korrektur herausgibt, ist es dennoch für Einige alarmierend, dass sie in einer strafrechtlichen Untersuchung in einer anhängigen Zivilrechtsangelegenheit Beihilfe leistet. Ungeachtet dessen hat die Änderung der Pressemitteilung keinerlei Auswirkung oder Konsequenzen auf den Fall, auch wenn die Medien das Gegenteil behaupten.

Die nächste Anhörung ist für den 13. November 2008 angesetzt, und es wird aus Sicht der Kläger interessant sein, zu sehen, ob die Bank of New York ihren Experten ermöglicht, sich angesichts ihrer Verwundbarkeit einem Kreuzverhör zu stellen.

Was die Behauptung Richard Thornburghs betrifft, dass die von der Bank of New York unterzeichnete Klageverzichtserklärung nicht das Eingeständnis der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bedeute, erklärten er oder sein Unternehmen in einem mit seiner Hilfe geschriebenen Artikel Folgendes: "Die Klageverzichtserklärung bezieht sich auf die Verantwortlichkeit der BNY für Straftaten, die Betrug und Geldwäsche zur Folge haben sowie auf die Nichtbeachtung gesetzlich vorgeschriebener Berichtspflichten der BNY... Im Rahmen der Klageverzichtserklärung stimmte die BNY zu, ... ihr strafbares Verhalten einzugestehen."

Die Bank of New York hat ebenfalls behauptet, dass RICO nicht durch ausländische Gerichte verwendet werden kann, obgleich sie eine gegensätzliche Position in einem verwandten Fall in den USA vertreten hat. Allerdings hat ein anderer Experte der Bank of New York, Gregory P. Joseph, der an dieser Position nun festhält, in seiner früheren RICO-Publikation behauptet, dass "die Wahl der Gesetzesregeln einiger ausländischer Gerichte die Anwendung von RICO möglich machen oder erfordern könnte". Gregory P. Joseph, ein selbsternannter Experte in RICO-Angelegenheiten, arbeitet derzeit mit dem Rechtsbeistand der Bank of New York zusammen und hat in vielen Fällen eher als Anwalt für die Bank of New York denn als unabhängiger Experte gehandelt.

Was Abner Mikva betrifft, der ebenfalls als Experte für die Bank of New York engagiert wurde, so ist es nicht verwunderlich, dass er die Anwendung von RICO nicht befürwortet, denn er gehörte zu der kleinen Minderheit, die gegen das Gesetz stimmte, als im Kongress darüber abgestimmt wurde. Trotz seiner Ablehnung des Gesetzes verabschiedeten das Repräsentantenhaus und der Senat das RICO-Gesetz, dessen Gesetzesentwurf von Professor Robert Blakey geschrieben wurde. Professor Blakey ist nun als Experte unterstützend für die russische Regierung in diesem Fall bei der Anwendung des RICO-Gesetzes tätig.

Da die Bank of New York seine Experten vermutlich nicht dem Kreuzverhör stellen wird, kann es sein, dass die russische Regierung es für notwendig erachtet, die unbestätigten Zeugenaussagen der Bank of New York durch die besten Rechtsgutachter zu prüfen. Zu diesen Gutachtern wird nicht Robert Blakey, der Autor des RICO-Gesetzes, zählen, wohl aber Professor Alan Dershowitz, der prominente Professor der Harvard Law School, und der Ehrenwerte Richter George Pratt, der als Richter des Bundesbezirksgericht (United States District Court) für den Eastern District of New York und später als anerkannter Berufungsrichter am sehr einflussreichen Bundesberufungsgericht der Vereinigten Staaten (U.S. Second Court of Appeals) tätig war. Richter Pratt hat bereits als Zeuge ausgesagt, dass der Fall der russischen Regierung nicht nur rechtlich aussichtsreich ist, sondern auch, dass ein Urteil im abgekürzten Verfahren in den USA aufgrund der Zugeständnisse der Bank of New York angemessen sei.

Die russische Zollbehörde (Russian Federal Customs Service) hat nicht die Absicht, auf alle ungenauen Erklärungen der Bank of New York zu reagieren, möchte aber klarstellen, dass sie trotz der gegenteiligen Behauptung die Rechtmässigkeit seiner Ansprüche gegen die Bank of New York unabhängig, gründlich und durchdacht abgewogen hat und dass sie verdientermassen gewinnen werde.

Die Verhandlung des Falles ist derzeit für den 13. November 2008 in Moskau anberaumt.

Quelle: Russian Federal Customs Service (Russische Zollbehörde)

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