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US-Drohnen: Kläger aus dem Jemen erringen Teilerfolg in Deutschland

Archivmeldung vom 19.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutschland-USA: Deutschland in den originalen Farben von oben: Gold, Rot, Schwarz
Deutschland-USA: Deutschland in den originalen Farben von oben: Gold, Rot, Schwarz

Bild: Eigenes Werk /OTT

Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster haben drei Kläger aus dem Jemen einen Teilerfolg wegen der dortigen US-Drohneneinsätze errungen.

Die Richter in Münster verurteilten am Dienstag die Bundesrepublik Deutschland dazu, sich durch "geeignete Maßnahmen" zu vergewissern, ob eine Nutzung der in Rheinland-Pfalz gelegenen Air Base Ramstein durch die USA für Einsätze von bewaffneten Drohnen im Einklang mit dem Völkerrecht stattfinde. Erforderlichenfalls müsse die Bundesrepublik auf dessen Einhaltung gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika "hinwirken", hieß es im Urteil.

Das Gericht wies allerdings die Forderung der Kläger ab, dass Deutschland die Nutzung der Air Base Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze gleich ganz unterbinden müsse (Aktenzeichen: 4 A 1361/15; VG Köln 3 K 5625/14).

Die Kläger machten geltend, bei einem Drohnenangriff im Jahr 2012 in der Provinz Hadramaut nahe Angehörige verloren zu haben und bezweifelten die Rechtmäßigkeit dieses Angriffs. Eine gegen die Vereinigten Staaten von Amerika gerichtete Klage war bereits von einem US-Gericht abgewiesen worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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