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Selbstverwaltungsrecht der Kommunen

Archivmeldung vom 23.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Joachim Herrmann (2011) Bild: © Raimond Spekking / CC-BY-SA-3.0 / de.wikipedia.org
Joachim Herrmann (2011) Bild: © Raimond Spekking / CC-BY-SA-3.0 / de.wikipedia.org

"Die Europäische Union muss das Selbstverwaltungsrecht unserer Kommunen respektieren", sagte Innenminister Joachim Herrmann bei einer gemeinsamen Veranstaltung des bayerischen Innenministeriums mit den bayerischen kommunalen Spitzenverbänden in Brüssel. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht sei erstmals im Vertrag von Lissabon auch auf europäischer Ebene anerkannt worden. Umso mehr gelte nun, dass die Europäische Union die erforderlichen Spielräume der Kommunen nicht einschränken dürfe.

"Wir wenden uns daher klar gegen europäische Qualitäts- und Sozialstandards im Bereich der Daseinsvorsorge. Vorgaben etwa bei der Trinkwasserversorgung oder Abwasserbeseitigung dürfen nicht von Brüssel entschieden werden. Hier haben unsere Kommunen die größere Nähe und auch den größeren Sachverstand", so Herrmann.

Bei der Veranstaltung in der Bayerischen Vertretung waren neben Herrmann auch die Präsidenten des Bayerischen Landkreistages, Dr. Jakob Kreidl, des Verbandes der bayerischen Bezirke, Manfred Hölzlein, sowie der Vorsitzende des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, Gerhard Preß, anwesend. Als prominente Rednerin war vom Europäischen Gerichtshof die Generalanwältin Prof. Dr. Juliane Kokott zu Gast. Bei einer Podiumsdiskussion wurden mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments Markus Ferber, Nadja Hirsch sowie Françoise Castex und der Europäischen Kommission aktuelle Anliegen der Kommunen, insbesondere aus den Bereichen Vergaberecht und Daseinsvorsorge, diskutiert.

Herrmann sprach sich zudem nachdrücklich dafür aus, dass die sogenannten Einheimischenmodelle für Bauland auch künftig zulässig bleiben. Die gegenwärtige Entwicklung, insbesondere das von der Europäischen Kommission eingeleitete Anhörungsverfahren, betrachte er mit großer Sorge: "Die Einheimischenmodelle sind ein bewährtes Instrument der Siedlungspolitik. Ortsansässige bekommen so die Möglichkeit, Eigenheimgrundstücke zu verträglichen Preisen zu erwerben. Vor allem junge Familien haben es sonst oft schwer, sich gegen finanzkräftige Auswärtige durchzusetzen. Ich appelliere daher an die Europäische Kommission: Das Einheimischenmodell muss bestehen bleiben. Die Kommunen benötigen hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten, wenn es um die in der örtlichen Gemeinschaft wurzelnden Aufgaben und Probleme geht."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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