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FRA: Institutionen zum Schutz der Grundrechte brauchen mehr Unterstützung

Archivmeldung vom 07.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
	 Morten Kjaerum, FRA Director. Bild: FRA
Morten Kjaerum, FRA Director. Bild: FRA

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ("European Union Agency for Fundamental Rights" - FRA) veröffentlicht heute vier neue Berichte, die belegen, dass Datenschutzbehörden, Gleichbehandlungsstellen und Menschenrechtsinstitutionen in der gesamten Europäischen Union zusätzliche Unterstützung benötigen.

Aus den Berichten geht hervor, dass es diesen wichtigen Akteuren für Schutz und Förderung von Grundrechten in der EU oftmals an Mitteln fehlt, dass sie nicht hinreichend unabhängig sind oder schwache Mandate haben. Zudem wissen einige der am meisten gefährdeten gesellschaftlichen Gruppen nicht einmal von ihrer Existenz; lediglich 16 % der Befragten, die einer ethnischen Minderheit angehören oder Immigranten sind, konnten bei der EU-MIDIS-Umfrage von FRA (http://fra.europa.eu/fraWebsite/eu-midis/index_en.htm) eine Organisation nennen, die diskriminierte Menschen unterstützt. 82 % der Befragten der EU-MIDIS-Umfrage, die in den vergangenen 12 Monaten vor der Befragung aktiv diskriminiert worden sind, haben dies nirgends vorgetragen.

Es ist wichtig anzuerkennen, dass es in diesem Bereich viele Fortschritte gegeben hat; die Behörden, die zum Schutz und zur Förderung von Grundrechten in der EU gegründet wurden, haben großes Potential. Sie müssen jedoch mit notwendigen Mitteln, Befugnissen und Unabhängigkeit ausgestattet werden, um effizient zu funktionieren. Menschen in der gesamten EU sind beispielsweise sehr über ihr Recht auf Datenschutz besorgt. Doch wenn die Datenschutzbehörden nicht die Befugnis haben, Maßnahmen gegen Rechtsverletzer zu ergreifen, laufen wir Gefahr, dass das Recht bedeutungslos wird.

Quelle: European Union Agency for Fundamental Rights (FRA)

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