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EU-Unterhändler einigen sich auf Reform des gemeinsamen Strommarkts

Archivmeldung vom 14.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich in der Nacht zu Donnerstag auf eine Reform des europäischen Strommarkts geeinigt. Ziel sei es, die Abhängigkeit der Strompreise von den schwankenden Preisen für fossile Brennstoffe zu verringern, die Verbraucher vor Preisspitzen zu schützen, den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen und den Verbraucherschutz zu verbessern, hieß es am frühen Morgen in einer Mitteilung.

Die Einigung sieht demnach unter anderem vor, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden soll, ausschließlich den Kauf von Strom aus neuen erneuerbaren Energiequellen zu unterstützen, sofern die Bedingungen dies zulassen und im Einklang mit den Dekarbonisierungsplänen der Mitgliedstaaten stehen. 

Ein zentrales Element sind zudem neue Differenzverträge (CfDs), mit denen Stromerzeugern bei Investitionen ein Mindestpreis für Strom garantiert wird. Gelten sollen diese für Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen, die auf Windenergie, Solarenergie, geothermischer Energie, Wasserkraft ohne Stausee und Kernenergie basieren. Vor allem über Subventionen für bestehende Atomkraftwerke war in den Verhandlungen heftig gestritten worden. Die vorläufige Einigung muss noch vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten förmlich angenommen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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