EU-Kommission führt zwei Grundsätze für Impfstoff-Exporte ein
Archivmeldung vom 27.03.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Europäische Kommission hat die Grundsätze der "Gegenseitigkeit" und "Verhältnismäßigkeit" als neue Kriterien für die Genehmigung von Corona-Impfstoffexporten eingeführt. Das teilte die EU-Kommission am Samstagabend mit. Bei "Gegenseitigkeit" werde gefragt, ob das Zielland seine eigenen Exporte von Impfstoffen oder deren Rohstoffen entweder gesetzlich oder auf andere Weise einschränkt, hieß es.
Bei "Verhältnismäßigkeit" werde hinterfragt, ob die im Zielland herrschenden Bedingungen besser oder schlechter als die der EU sind, insbesondere die epidemiologische Situation, die Impfrate und der Zugang zu Impfstoffen. "Die EU ist stolz darauf, die Heimat von Impfstoffherstellern zu sein, die nicht nur an EU-Bürger liefern, sondern weltweit exportieren", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Samstagabend.
"Während unsere Mitgliedstaaten mit der dritten Welle der Pandemie konfrontiert sind und nicht jedes Unternehmen seinen Vertrag einhält, ist die EU der einzige große OECD-Hersteller, der weiterhin Impfstoffe in großem Maßstab in Dutzende von Ländern exportiert." Offene Straßen sollten jedoch in beide Richtungen verlaufen, so die CDU-Politikerin. "Aus diesem Grund wird die Europäische Kommission die Grundsätze der Gegenseitigkeit und Verhältnismäßigkeit in den bestehenden Genehmigungsmechanismus der EU einführen." Die EU verfüge über ein "ausgezeichnetes Portfolio" an verschiedenen Impfstoffen und man habe mehr als genug Dosen für die gesamte Bevölkerung sichergestellt. "Wir müssen jedoch sicherstellen, dass die EU-Bürger rechtzeitig und ausreichend mit Impfstoffen versorgt werden. Jeder Tag zählt."
Quelle: dts Nachrichtenagentur