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Dänemark darf im Ausland lebenden Dschihadisten Bürgerschaft ohne Gerichtsbeschluss entziehen

Archivmeldung vom 25.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Plenarsaal mit elektronischer Abstimmungstafel
Plenarsaal mit elektronischer Abstimmungstafel

Foto: Heje
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das dänische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das es der Regierung ermöglicht, Bürgern die dänische Staatsbürgerschaft zu entziehen, die für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ in Syrien und im Irak kämpfen. Allerdings müssen sie via Internet über die Entscheidung informiert werden. Dies berichtet die Zeitung „Extra Bladet“.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter: "Demnach bietet das Gesetz dem Einwanderungsminister Mattias Tesfaye die Möglichkeit, sogenannten „ausländischen Kämpfern“ ohne Gerichtsverfahren ihre Staatsbürgerschaft zu entziehen, während sie sich selbst noch in der Konfliktzone befinden. Kämpfer mit doppelter Staatsbürgerschaft sollen dadurch von einer Rückkehr nach Dänemark abgehalten werden.

Den betroffenen Personen werde eine Frist von vier Wochen eingeräumt, um gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, heißt es in dem Beitrag.

Angesichts einer Reihe von Einwänden sei jedoch eine Klausel hinzugefügt worden, die eine Mäßigung ermöglicht, wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann.

„Es wird davon ausgegangen, dass die Frist von vier Wochen überschritten werden kann, wenn sie nicht rechtzeitig Berufung eingelegen können. Letztendlich entscheidet ein Richter, ob sie die Berufung nicht fristgerecht einlegen konnten“, sagte Tesfaye.

Der Gesetzentwurf sei von allen rechten Parteien unterstützt worden, die den sogenannten „blauen Block“ vertreten, sowie von den regierenden Sozialdemokraten. Im Gegensatz dazu stimmten linke Parteien wie die Sozialliberalen, die Rot-Grüne Allianz und die Partei Die Alternative dagegen.

Während der Behandlung des Gesetzentwurfes sei ein Ablaufdatum hinzugefügt worden. Im Sommer 2021 werde das Parlament darüber abstimmen, ob das Gesetz erneut bestätigt wird.

„Wir werden dann in einer Situation sein, in der wir beurteilen können, ob das Gesetz funktioniert hat. Möglicherweise sind einige Anpassungen erforderlich“, so Tesfaye weiter.

Das Gesetz habe auch andere Einschränkungen: Es gelte nur für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, so dass niemand völlig staatenlos sein wird.

Laut einer Einschätzung des dänischen Inlandsgeheimdienstes (PET) sind seit 2012 mindestens 150 Menschen aus dem Land in den Nahen Osten gefahren, um sich den Dschihadisten anzuschließen. Mindestens 40 von ihnen sollen sich noch in der Region aufhalten, während etwa ein Drittel der dänischen Dschihadisten zurückgekehrt sein soll. Bisher seien in Dänemark Dutzende Personen angeklagt worden.

Die dänische sozialdemokratische Premierministerin Mette Frederiksen beschrieb diese Menschen als „diejenigen, die Dänemark den Rücken gekehrt und gewaltsam gegen unsere Demokratie und Freiheit gekämpft haben“. Sie fügte hinzu, dass sie „eine Bedrohung für die Sicherheit darstellen“ und dass ihre Anwesenheit in Dänemark „unerwünscht“ sei."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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