CDU-Politiker Laschet beklagt "Anti-Putin-Populismus"
Archivmeldung vom 17.03.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU, Armin Laschet, beklagt einen "marktgängigen Anti-Putin-Populismus" in der deutschen Öffentlichkeit. Schon vor dem Krimkonflikt sei die Debatte sträflich auf Phänomene wie den Fall Pussy Riot fokussiert gewesen, sagte Laschet der F.A.Z. (Dienstagsausgabe). "Auch wenn das Referendum in der Krim und die russische Politik gegen die Krim eindeutig völkerrechtswidrig sind, muss man sich aber in den Gesprächspartner hineinversetzen, wenn man eine außenpolitische Beziehung pflegt."
Laschet sagte, er vermisse eine "strategisch langfristig gedachte Außenpolitik" in Europa. Die Krim-Krise habe offenbart, dass es auch in Deutschland keine außenpolitische Debattenkultur gebe. Der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende wies zudem darauf hin, dass Deutschland und Russland wirtschaftlich eng verbunden seien.
Allein in Nordrhein-Westfalen trieben 1.200 Unternehmen Handel mit Russland oder investierten in Russland. "Und 40 Prozent des Gases, das wir für unsere modernen Gaskraftwerke brauchen, damit die Energiewende gelingt, stammt aus Russland", äußerte Laschet.
Die aktuelle Lage müsse zu einem Umdenken auch in der Energiepolitik führen. Deutschland brauche mehr Unabhängigkeit und sei deshalb weiterhin dringend auf heimische Energieträger angewiesen. "Im Rahmen der EEG-Reform brauchen wir ein Modell, das insbesondere der Braunkohle eine Zukunft sichert", sagte Laschet der F.A.Z.
Bundeswirtschaftsministerium lässt russische Konten einfrieren
Aufgrund des Beschlusses der EU-Außenminister Sanktionen gegen Russland zu verhängen, hat das Bundeswirtschaftsministerium angeordnet, Konten einfrieren zu lassen und Einreiseverbote zu verhängen. Das Wirtschaftsministerium bestätigte dem "ARD-Hauptstadtstudio" am Montagnachmittag schriftlich: "Die heute vom Außenministerrat der Europäischen Union beschlossenen Sanktionen in Form von Einreise- und Kontensperrungen gegenüber mehreren russischen Personen und Verantwortlichen auf der Krim werden voraussichtlich noch heute Abend oder morgen früh im EU-Amtsblatt veröffentlicht und sind damit unmittelbar gültig." Die Maßnahme wird demnach umgesetzt, sobald der Beschluss mit den Namen der Betroffenen im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Weiterhin heißt es in dem Schreiben des Ministeriums: "Die Gelder der gelisteten Personen sind sozusagen mit Inkrafttreten der Verordnung qua Unionsrecht eingefroren. Rechtsfolge des Einfrierens ist, dass Vermögenswerte der gelisteten Personen in der EU wie zum Beispiel Kontoguthaben nur nach Genehmigung durch die zuständige nationale Behörde genutzt werden dürfen; zuständige Behörde für die Freigabe von Geldern in Deutschland ist die Deutsche Bundesbank." Die Bundesbank informiere betroffene im Inland ansässige Finanzinstitute durch Rundschreiben per Mail über die neuen Sachverhalte, heißt es weiter in dem Schreiben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur