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Schaar erwägt Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 13.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Peter Schaar (2013)
Peter Schaar (2013)

Foto: Alexander Klink
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat angekündigt, möglicherweise gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen zu wollen. "Ich könnte mir vorstellen, dagegen zu klagen", sagte er dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe).

Zudem hat Schaar beim Datenschutz eine Überforderung vieler Verbraucher ausgemacht und schärfere Gesetze gefordert. "Wir müssen einfache Wege aufzeigen, wie man Überwachung standardmäßig umgehen kann, ohne, dass man ein IT-Studium absolvieren muss. Datenschutz muss nutzerfreundlich sein, damit er wirksam ist", sagte Schaar.

Vorratsdatenspeicherung: AfD begrüßt EU-Gutachten

Die Alternative für Deutschland (AfD) begrüßt das EU-Rechtsgutachten bezüglich der Vorratsdatenspeicherung, in dem Generalanwalt Pedro Cruz Villalón erklärt hatte, dass diese gegen elementare Grundrechte verstoße.

"Es ist ein Grundprinzip des Rechtsstaats, dass für alle Bürger zunächst einmal deren Unschuld angenommen wird. Durch die pauschal vorgenommene Datenspeicherung wird diese Annahme in ihr Gegenteil verkehrt", sagte Alexander Gauland, stellvertretender AfD-Sprecher, am Freitag in Berlin.

"Das Gutachten des Generalanwalts ist insofern richtig und begrüßenswert." Union und SPD, die die Vorratsdatenspeicherung in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hatten, seien "angesichts ihrer Macht zur Verfassungsänderung besonders dazu aufgerufen, sehr achtsam mit den Grundrechten der Bürger umzugehen", betonte Gauland.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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