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EU-Kommission arbeitet an Corona-Aufbaufonds ohne Polen und Ungarn

Archivmeldung vom 03.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Flaggen vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission. Bild: Xavier Häpe / wikipedia.org
Flaggen vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission. Bild: Xavier Häpe / wikipedia.org

Polen und Ungarn drohen nach dem Veto gegen das Corona-Paket bei der Verteilung der Aufbauhilfen leer auszugehen. Die Europäische Kommission arbeitet mit Hochdruck an Vorschlägen dafür, den 750 Milliarden Euro umfassenden Aufbaufonds ohne die beiden Länder in Kraft zu setzen, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf Kommissionskreise.

Ziel sei es Polen und Ungarn "de jure" oder "de facto" rauszuhalten, heiße es dort. Es würden verschiedene Wege getestet. Das bevorzugte Modell orientiere sich an der von den Staaten zu Beginn der Coronakrise beschlossene EU-Arbeitslosenhilfe "Sure". Der Fonds würde damit durch freiwillige Garantien der Staaten abgesichert statt wie bisher vorgesehen über den EU-Haushalt. Das Geld könnte nach diesem Modell genauso schnell fließen wie vorgesehen, sprich Ende der zweiten Jahreshälfte 2021, heißt es.

Polen und Ungarn blockieren das 1,8 Billionen Euro schwere Corona-Paket, das neben dem Aufbaufonds auch den mehrjährigen EU-Haushalt 2021 bis 2027 umfasst, weil sie sich gegen die vorgesehene Verknüpfung der Hilfen mit der Rechtsstaatlichkeit sperren. Sollte es auf dem Gipfel Ende der kommenden Woche keine Einigung geben, droht der EU erstmals seit mehr als 30 Jahren ein Nothaushalt. Der Wiederaufbaufonds könnte nicht in Kraft treten. Nach dem bevorzugten Modell der Kommission könnten sich Polen und Ungarn beteiligen, müssten es aber nicht. Letztlich hätte eine solche Beteiligung für sie allerdings keinen Sinn. Denn der von ihnen abgelehnte Rechtsstaatsmechanismus würde in diesem Fall wie geplant verabschiedet. Das geht, weil dafür anders als beim Haushalt und Wiederaufbaufonds keine Einstimmigkeit nötig ist. Die Hilfen blieben also an die Einhaltung von Rechtsstaatsstandards geknüpft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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