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Gewalt gegen Frauen: Kabinett entscheidet über Beitritt zur Istanbul-Konvention

Archivmeldung vom 06.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Manuela Schwesig, 2013
Manuela Schwesig, 2013

Foto: Foto: Thomas Fries, Lizenz: cc-by-sa-3.0 de
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Deutschland verpflichtet sich erstmals im Rahmen eines internationalen Vertrags, Frauen umfassend vor Gewalt zu schützen: Das Bundeskabinett will am Mittwoch den Beitritt der Bundesrepublik zur sogenannten "Istanbul-Konvention" beschließen - einem völkerrechtlichen Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, insbesondere auch von häuslicher Gewalt, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten", sagte Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) den Zeitungen. "Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben", sagte die Ministerin.

"Jeden Tag erleben Frauen Gewalt, auch mitten in unserer Gesellschaft. Betroffen sind Frauen jeden Alters, jeder Schicht, jeder Nationalität", so Schwesig. Die jüngste Reform des Sexualstrafrechts, die den Grundsatz "Nein heißt Nein" festgeschrieben hatte, sei der letzte wichtige Baustein gewesen, damit nun auch Deutschland die Istanbul-Konvention ratifizieren könne. Bundestag und Bundesrat müssen dem Ratifizierungsgesetz noch zustimmen.

Die Istanbul-Konvention hat ihren Namen, weil sie während des türkischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats 2011 in Istanbul ins Leben gerufen wurde. Nach Angaben des Familienministeriums sind mittlerweile 22 Staaten beigetreten, weitere 21 bereiten sich darauf vor.

Die 81 Artikel der Konvention definieren die politischen und rechtlichen Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten ergreifen müssen, um ihren Verpflichtungen gerecht zu werden, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Opfer zu schützen und die Täter zu bestrafen. Hierzu zählen beispielsweise statistische Erhebungen, Schutz der Opfer und deren Unterstützung, ebenso wie rechtliche Vorschriften zur Ermittlung und Verfolgung von Straftaten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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