Bundestags-Analyse: Bei Brexit-Verlängerung muss Großbritannien Europawahlen abhalten
Archivmeldung vom 20.02.2019
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Freigeschaltet durch André OttBei einer Brexit-Verlängerung über Ende Mai hinaus muss Großbritannien die Europawahlen abhalten. Das geht aus einer Analyse des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, die dem "Tagesspiegel" vorliegt.
Laut der Analyse wären "die Wahlrechte der britischen Staatsbürger verletzt", falls Großbritannien Ende Mai wegen einer möglichen Verlängerung der Brexit-Frist noch EU-Mitglied wäre, aber nicht an der Europawahl teilnähme. Fiele die Europawahl in diesem Fall in Großbritannien aus, sei auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen das Vereinigte Königreich denkbar, heißt es in der Analyse weiter.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)