Steinbach: Türkei darf Journalisten nicht weiter kriminalisieren
Archivmeldung vom 12.04.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDilek Dündar, Ehefrau des in der Türkei angeklagten "Cumhuriyet"-Chefredakteurs Can Dündar, hat am heutigen Dienstag den Mitgliedern der Fraktionsarbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe über den Prozess gegen ihren Mann, seinen Kollegen Erdem Gül und die Pressefreiheit im Land berichtet.
Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach: "Im Prozess gegen die Journalisten Can Dündar und Erdem Gül müssen rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten werden. Beide sind wegen Spionage und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Diese Anschuldigungen entbehren jedoch bislang jeder Grundlage. Ende Mai 2015 hatten die Reporter in einem Artikel Indizien vorgelegt, die eine Beteiligung des türkischen Geheimdienstes an Waffenlieferungen an Islamisten in Syrien nahelegten. Ihnen droht nun aufgrund ihrer Arbeit lebenslange Haft.
Die Strafanzeige gegen die Journalisten stellte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan selbst und drohte dem Chefredakteur öffentlich. Als das türkische Verfassungsgericht die sofortige Freilassung der Journalisten nach dreimonatiger Untersuchungshaft anordnete, stellte Präsident Erdogan auch die Zukunft des Verfassungsgerichtes infrage.
Kurz nach Prozessauftakt am Karfreitag wurde die Öffentlichkeit unter Verweis auf die nationale Sicherheit von der Verhandlung ausgeschlossen. Dilek Dündar mutmaßte, dass auf diese Weise die internationale Unterstützung unterbunden werden solle.
Mit Sorge beobachten wir die Rückschritte der Türkei im Hinblick auf die Entwicklung der Presse- und Meinungsfreiheit sowie die Achtung der Grundrechte."
Hintergrund:
Auf der Rangliste der Pressefreiheit von "Reporter ohne Grenzen" steht die Türkei auf Platz 149 von 180 Staaten.
Auch ausländische Journalisten bekommen zunehmend Schwierigkeiten. So zog der Spiegel seinen Korrespondenten Hasnain Kazim aus der Türkei ab, weil die Behörden dessen Presse-Akkreditierung trotz monatelanger Bemühungen nicht verlängerten.
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)