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EU-Kommission präsentiert Regeln gegen aggressive Steuervermeidung

Archivmeldung vom 21.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Marc Tollas  / pixelio.de
Bild: Marc Tollas / pixelio.de

Die EU-Kommission hat neue Regeln gegen aggressive Steuervermeidung präsentiert. Manche Firmen würden "die Unterschiede zwischen den nationalen Steuersystemen" ausnutzen, um "ihre Rechnung beim Fiskus zu reduzieren", heißt es einem Richtlinienentwurf "gegen Steuervermeidungspraktiken", über den das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) berichtet.

Die EU-Kommission will den Entwurf nächste Woche veröffentlichen. Er enthält sechs neue Vorschriften. So soll es künftig nicht mehr so einfach wie bisher sein, mit Zinszahlungen an Töchter in Niedrig-Steuer-Ländern den steuerpflichtigen Gewinn zu drücken. Im Entwurf ist dafür ein Limit von 30 Prozent des Ertrags (Ebitda) oder eine Million Euro genannt. Es wird zudem schwieriger, Betriebsteile in ein Land mit niedrigen Steuersätzen zu verlagern. In diesem Fall soll eine "Exit-Steuer" fällig werden.

Eine Steuerbefreiung für im Ausland erzielte Erträge soll es künftig grundsätzlich nicht mehr geben. Um eine lückenlose Besteuerung sicherzustellen, sollen die Finanzämter zudem besser als bisher von den Unternehmen informiert werden, schreibt das "Handelsblatt". Das sieht ein zweiter Richtlinienentwurf vor, der ebenfalls nächste Woche auf den Tisch kommen soll. Konzerne müssen demnach künftig die Höhe der Gewinne und der darauf abgeführten Steuern je Staat beim Fiskus angeben (country-by-country-reporting). Diese Transparenzregel soll für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro gelten.

Die EU setzt mit den beiden Entwürfen einen Teil des OECD-Aktionsplans gegen Gewinnverlagerung und Steuervermeidung (BEPS) um.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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