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Verbraucherschützer geben Entwarnung für Brexit-Übergangszeit

Archivmeldung vom 16.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: D Smith, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: D Smith, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die deutschen Verbraucher müssen vorerst keine Nachteile infolge der Brexit-Vereinbarung fürchten. Zu diesem Schluss kommt der Bundesverband Verbraucherzentrale nach einer ersten Einschätzung. "Während der vereinbarten Übergangszeit von zwei Jahren bleibt die Rechtssicherheit für Verbraucher gewahrt. Es ergeben sich keine Änderungen. Auch Garantie- und Widerrufsrechte gelten bis zum letzten Tag der Übergangszeit", sagte die Außenhandelsexpertin des Bundesverbands, Linn Selle, der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Befürchtungen, nach dem Austritt der Briten aus der EU könnten über das Königreich Hormonfleisch oder gentechnisch veränderte Lebensmittel aus den USA in die EU gelangen, erteilte sie eine Absage. "Die Standards bei der Lebensmittelsicherheit gelten weiter. Dazu hat sich Großbritannien verpflichtet", sagte die Verbraucherschützerin. Verstöße würden vor dem EuGH enden. Allerdings sei offen, wie es nach der Übergangszeit weitergehe, das hänge von späteren Vereinbarungen im Rahmen eines auszuhandelnden Freihandelsabkommens ab. "Für die Zeit nach der Übergangsphase gibt es noch viele offene Fragen, zum Beispiel auch im Finanzdienstleistungsbereich. Es wird darauf zu achten sein, dass die knapp 40 Millionen Menschen in der EU, die Versicherungs- oder Altersvorsorgeprodukte britischer Anbieter haben, keine Nachteile durch den Brexit erleiden".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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