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Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission will vorerst keine neue Regelung

Archivmeldung vom 04.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Cecilia Malmström
Cecilia Malmström

Foto: ALE!
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Europäische Kommission will auf absehbare Zeit in Europa die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen zur Bekämpfung von Straftaten nicht neu regeln. "Ich werde nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keinen neuen Gesetzentwurf mehr zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen", sagte die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström vor einem Treffen der EU-Innenminister, bei dem das Thema am Donnerstag auf der Tagesordnung steht, der "Welt". Die Kommissionsbehörde habe das Urteil genau analysiert.

"Wenn es überhaupt noch irgendwann zu einer neuen EU-Richtlinie kommen sollte, dann erst, wenn die Gesetzgebung zum Datenschutz verabschiedet ist", betonte die Kommissarin aus Schweden.

Zugleich forderte Malmström die Bundesregierung auf, über ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu entscheiden. "Jedes EU-Land, mit Ausnahme Deutschlands, hat sein eigenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung", sagte sie. Damit sei sicher gestellt, dass auch künftig ohne eine EU-Richtlinie Datenspeicherung zur Verbrechensaufklärung in den einzelnen Mitgliedstaaten möglich ist.

Malmström weiter: "Deutschland muss jetzt allein entscheiden, ob man ein neues nationales Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben will, um künftig Verbrechen besser aufklären zu können. Das ist eine deutsche Angelegenheit." Die EU-Kommissarin erklärte, die Vorratsdatenspeicherung könne "natürlich" bei der Aufklärung schwerer Verbrechen helfen. "Aber die Frage ist doch, wie man die Daten erhebt und wie weit man dabei geht."

Anfang April hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die Richter aus Luxemburg kamen zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber beim Erlass der EU-Richtlinie von 2006 die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten habe und und mit der massenhaften Speicherung von Kommunikationsdaten ohne konkreten Anlass unrechtmäßig in die Grundrechte der Bürger eingreife. Unmittelbar nach Verkündung des Urteils hatte es Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Mass (SPD) über die Notwendigkeit einer Neuregelung der Datenspeicherung in Deutschland gegeben. Bisher gibt es noch keine einheitliche Position innerhalb der Bundesregierung in dieser Frage.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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