Gericht: Illegale Einwanderer dürfen sofort wieder abgeschoben werden
Archivmeldung vom 04.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttSie dürfen keinen Asylantrag stellen und haben kein Beschwerderecht. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte letztinstanzlich festgestellt. Geklagt hatten zwei Afrikaner, die über den Zaun der spanischen Enklave Melilla geklettert waren. Spanien hatte die beiden sofort ins marokkanische Umland zurückgeschoben. Und das war rechtens.
Begründung: Es gibt einen offiziellen Grenzübergang. Hätten die beiden da vorgesprochen und einen Asylantrag gestellt, hätte der geprüft werden müssen. Da sie sich aber in einer großen Gruppe gewaltsam Zutritt zu der spanischen Enklave verschafft haben, war ihr Grenzübertritt illegal und ihnen stehen keinerlei Rechte in der EU zu.
Bahnbrechend nennen Experten das Urteil – und es ist aktuell wie nie: Gerade jetzt wo zehn- ja vielleicht sogar hunderttausende Migranten nur auf eine Gelegenheit warten, von der Türkei aus nach Griechenland zu kommen. Erfolgt der Grenzübertritt illegal, kann auch Griechenland die Einwanderer sofort zurück in die Türkei schicken – ohne Verfahren und ohne Klagemöglichkeit.
Wenn das dann auch noch die tausend Menschen verstehen, die gestern Abend lautstark vor dem Kanzleramt dafür demonstriert haben, alles und jeden – egal ob schutzbedürftig oder nicht – in unser Land zu lassen, wäre eine Menge erreicht.
Wir von der AfD arbeiten weiter daran und bedanken uns beim Europäischen Gerichtshof für diese klaren Worte. Recht und Gesetz gelten in Deutschland eben nicht nur für Deutsche … unsere Regeln gelten für alle. Wer sie schon auf dem Weg nach Europa bricht, geht ganz schnell wieder nachhause. Das ist das Signal, das wir in die Welt senden müssen – und nicht die scheinheiligen Willkommensnachrichten, die Grüne, Linke und Rote jetzt schon wieder aussenden, um noch mehr vermeintliche „Flüchtlinge“ anzulocken.
Neue Zürcher Zeitung zum bahnbrechenden EU-Abschiebeurteil
Quelle: AfD Deutschland