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Frankreichs Verfassungsrat billigt Kernpunkte der Rentenreform

Archivmeldung vom 14.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Eingang zum Verfassungsgericht
Eingang zum Verfassungsgericht

Foto: Mbzt
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Französische Verfassungsrat hat Kernpunkte der umstrittenen Rentenreform von Staatspräsident Emmanuel Macron gebilligt, unter anderem einen schrittweisen Anstieg des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre. Einige Maßnahmen wurden jedoch auch zurückgewiesen, darunter ein Index, mit dem der Anteil von Senioren in der Belegschaft von Unternehmen ermittelt werden soll.

Zudem wies der Verfassungsrat einen Antrag auf ein Referendum ab. Die französische Regierung hatte die Reform auf Basis von Artikel 49.3 der Verfassung ohne Abstimmung durchs Parlament gepeitscht. Die Regierung konnte zuvor keine Mehrheit für einen förmlichen Beschluss organisieren. Zugleich waren Misstrauensabstimmungen gegen die Reform erfolglos geblieben. Gegen die Änderungen des Rentenrechts sind in den vergangenen Wochen Millionen auf die Straßen gegangen, Gewerkschaften haben Teile der Infrastruktur lahmgelegt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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