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Bayerns Justizminister will gegen Hetze aus dem Ausland vorgehen

Archivmeldung vom 14.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Euroäische Union denkt über schlagfertige Strafen für alle nach, die nicht den vorgegebenen Kurs beführworten (Symbolbild)
Die Euroäische Union denkt über schlagfertige Strafen für alle nach, die nicht den vorgegebenen Kurs beführworten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bayern will antisemitische Hetze, die vom Ausland aus im Internet verbreitet wird, unter Strafe stellen. Der Zunahme antisemitisch motivierter Straftaten dürfe nicht tatenlos zugesehen werden, sagte Landesjustizminister Winfried Bausback (CSU) der "Welt am Sonntag". "Die Strafverfolgungsbehörden brauchen aber auch die passenden Gesetze, um diese abscheulichen Straftaten effektiv verfolgen zu können."

Der Minister sieht beim Straftatbestand der Volksverhetzung (Paragraf 130 Strafgesetzbuch) und beim Verbreiten von Propagandamitteln mit antisemitischem Inhalt "im geltenden Recht gefährliche Strafbarkeitslücken, die der Bund schleunigst schließen muss". Bausback kündigte an, bei der Justizministerkonferenz im Juni auf der Wartburg in Thüringen einen Gesetzes-Vorschlag zu machen, der auf vom Ausland gesteuerte antisemitische oder volksverhetzende Propaganda im Internet zielt. Bislang seien hier den Staatsanwaltschaften die Hände gebunden. "Bei der Volksverhetzung über das Internet haben wir das Problem, dass die Täter ganz bewusst ins Ausland gehen und ihre vergifteten Parolen von dort nach Deutschland schicken, um sich der Strafverfolgung bei uns zu entziehen.Diese Strafbarkeitslücke wollen wir jetzt schließen", sagte Bausback.

Zur Verfolgung von Taten im Ausland sei ein gewisser Inlandsbezug erforderlich. Es gebe aber schon nach geltendem Recht eine ganze Reihe von Straftaten die als sogenannte Auslandstaten verfolgt werden können. Um dies bei Volksverhetzung anwenden zu können, so Bausback, müsse der Straftatbestand geeignet sein, den öffentlichen Frieden im Inland zu stören. Zudem müsse der Täter seinen Lebensmittelpunkt im Inland habe. Der Minister ist "vorsichtig optimistisch" dass sein Vorschlag bei den Justizminister-Kollegen der anderen Länder Zustimmung bekommt, "denn gerade im Bereich der Volksverhetzung und des Antisemitismus haben wir ein hohes Problembewusstsein."

In Bayern ist 2017 zwar die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer beziehungsweise fremdenfeindlicher Straftaten gegenüber dem Vorjahr um fast 16 Prozent zurückgegangen. "Gleichzeitig mussten im Jahr 2017 unsere bayerischen Staatsanwaltschaften aber etwas über 50 Prozent mehr neue Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Bestrebungen einleiten als 2016", sagte Bausback. Die Zahl der Verfahren stieg von 124 in 2016 auf 183 Verfahren im vergangenen Jahr. Die bayerische Staatsregierung hat in der vergangenen Woche einen "Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus" berufen. Die CSU gründete ein "Jüdisches Forum" in der Partei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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