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EU einigt sich auf Lieferkettengesetz

Archivmeldung vom 15.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Container (Symbolbild)
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Bild: © CC0

Die EU-Staaten haben sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Freitag mit. Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten stimmte für eine gemeinsame europäische Regelung. Deutschland enthielt sich, was wie eine Nein-Stimme wirkt. Mit dem Gesetz soll dafür gesorgt, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherstellen.

Im Laufe des Verfahrens war der Entwurf dabei abgeschwächt worden. Ursprünglich sollte das Gesetz schon für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit einem globalen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr gelten. Nun gilt es für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten mit 450 Millionen Euro Umsatz. Die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde ebenfalls abgeschwächt. Eigentlich hatte es bereits im Dezember eine Einigung zwischen Kommission, Mitgliedsstaaten und EU-Parlament gegeben, doch Anfang Februar kündigte die FDP an, das Lieferkettengesetz nicht mittragen zu wollen. Dementsprechend kam es zur Enthaltung der Bundesregierung. Seitdem war eine Mehrheit für die Richtlinie offen gewesen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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