Straßburg: Verbot von Schwulen-Parade in Moskau für rechtswidrig erklärt
Archivmeldung vom 21.10.2010
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Fabian PittichDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Verbote der Christoper-Street-Day-Paraden in Moskau für rechtswidrig erklärt. Damit entsprach das Gremium am Donnerstag einer Klage des russischen Aktivisten der Homosexuellen-Bewegung Nikolaj Alexejew.
Alexejew hatte gegen das von 2006 bis 2008 jährlich verhängte Verbot für Homosexuellen-Aufmärsche in Moskau vor dem Straßburger Gericht geklagt. Mit ihrer Absage habe die Moskauer Stadtleitung zugleich drei Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Versammlungsfreiheit, Recht auf wirksame Beschwerde und Diskriminierungsverbot) verletzt, befand das Straßburger Gremium. Überdies bekam Alexejew vom Gericht 12.000 Euro moralische Entschädigung und 17.510 Euro an Gerichtskosten zugesprochen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur