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Europawahl: Große Koalition begräbt Änderungspläne des Wahlgesetzes

Archivmeldung vom 23.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Bei der Europawahl im Mai 2019 wird es in Deutschland nun doch erneut keine Sperrklausel geben. Die Große Koalition hat ihren Plan aufgegeben, mit einer Änderung des Wahlgesetzes kurzfristig eine Zwei-Prozent-Hürde für die kommende Wahl zum EU-Parlament festzuschreiben. Das berichten die Zeitung der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf Angaben der Bundestagsfraktionen von Union und SPD.

Damit haben, wie schon 2014, auch im kommenden Jahr in Deutschland wieder Kleinstparteien eine Chance auf ein Mandat im EU-Parlament. Derzeit sitzen dort zehn Abgeordnete von acht Parteien, die 2014 in Deutschland weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten hatten. Die Familienpartei, die satirische "Die Partei" und die Ökologische Demokratische Partei (ÖDP) errangen sogar mit jeweils weniger als ein Prozent der Stimmen ein Mandat. Für den Bundestag gilt dagegen eine Fünf-Prozent-Hürde. Wie die Funke-Zeitungen weiter berichten, ist die Entscheidung, die Gesetzespläne zu stoppen, bei der Sitzung des Koalitionsausschusses am Dienstagabend gefallen. Zur Begründung hieß es in der Koalition, dass die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat unsicher geworden sei. Zudem sei die Zeit bis zur Wahl im kommenden Mai inzwischen zu knapp. Mehrere der betroffenen Kleinstparteien hatten gegen die Gesetzespläne protestiert und bereits angekündigt, gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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