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Aufenthaltsbewilligung verweigert: Europäischer Gerichtshof rügt die Schweiz

Archivmeldung vom 12.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg

Bild: CherryX / http://de.wikipedia.org Die Datei wurde unter der Lizenz „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland“ in Version 3.0 (abgekürzt „CC-by-sa 3.0/de“) veröffentlicht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz für den Fall einer nicht genehmigten Aufenthaltserlaubnis kritisiert. Die Schweiz hatte einem Bosnier eine Aufenthaltsbewilligung verweigert und habe damit dessen Recht auf Familien- und Privatleben verletzt, so der EGMR.

Der 57-jährige Bosnier lebte über 20 Jahre in der Schweiz, bevor er 2004 das Land verließ und in seine Heimat zurückkehrte. Er begründete dies mit einem Hausbau in Bosnien, hätte dann aber nach gesundheitlichen Problemen seine Meinung geändert. Bei seiner Rückkehr zu seiner Familie in die Schweiz erhielt der Bosnier nur ein Touristenvisum.

Den Antrag auf Familienzusammenführung, den seine Frau gestellt hatte, wurde von der Stadt Bern abgewiesen. 2009 verweigerte das Bundesgericht dem Mann eine Aufenthaltsgenehmigung, auch mit Blick auf dessen aufgelaufene Schulden und Vorstrafen in der Schweiz. Das Paar wandte sich daraufhin an den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Ausschlaggebend für die Rüge des Gerichts war, dass die Eheleute lange in der Schweiz gelebt hatten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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