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PRO ASYL-Geschäftsführer Burkhardt: Abkommen EU-Türkei bricht europäisches und internationales Recht

Archivmeldung vom 23.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Martin Schulz, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Martin Schulz, on Flickr CC BY-SA 2.0

Nach Meinung des Geschäftsführers von PRO ASYL, Günter Burkhardt, bricht das Abkommen zwischen EU und Türkei zur "Lösung der Flüchtlingskrise" europäisches und internationales Recht. Das betonte Burkhardt in einem Gastbeitrag für die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues Deutschland" (Wochenendausgabe).

Die Vereinbarung liefere "Schutzsuchende einem Staat aus, der sich mit rasanter Geschwindigkeit vom Rechtsstaat entfernt. Zwar hat die Türkei fast drei Millionen Flüchtlinge vorübergehend beherbergt - eine großartige Leistung, bei der sie zu Recht finanzielle Unterstützung fordert. Das Land kennt jedoch kein staatliches Asylrecht, das zu einem Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention führt", so Burkhardt. Die Türkei sei kein sicherer Drittstaat im Sinne des Europa- und Flüchtlingsrechts, weder auf dem Papier noch in der Realität.

Quelle: neues deutschland (ots)

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