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Ausländische Militärstandorte in Deutschland in 2020: Laut §120 Grundgesetz tragen die Steuerzahler die Kosten der Besatzungstruppen.

Ausländische Militärstandorte in Deutschland in 2020: Laut §120 Grundgesetz tragen die Steuerzahler die Kosten der Besatzungstruppen.

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk