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Experte: US-Drohnenangriffe von deutschem Boden aus völkerrechtswidrig

Archivmeldung vom 03.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Kontrollstation am Boden für eine Drohne
Kontrollstation am Boden für eine Drohne

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Von deutschem Boden aus gesteuerte Drohnen-Angriffe des US-Militärs auf mutmaßliche Terroristen sind nach Ansicht des Münchner Rechtsprofessors Daniel-Erasmus Khan ein Bruch des Völkerrechts. "Gezielte Tötungen von Menschen außerhalb bewaffneter Konflikte sind völkerrechtswidrig", sagte Khan dem "Spiegel".

"Zwar hat die Bundesrepublik den Amerikanern gewisse Hoheitsrechte am Gelände der Militärbasen übertragen", so Khan. "Aber Deutschland kann sich auf diesem Wege nicht von Pflichten aus den Uno-Menschenrechtspakten befreien."

Die "Süddeutsche Zeitung" hatte berichtet, dass das amerikanische Militär gezielte Tötungen mutmaßlicher Terroristen auch über seinen Luftwaffen-Stützpunkt in Ramstein führt. Der amerikanische "Krieg gegen den Terror" sei keine Rechtfertigung für gezielte Tötungen, sagte Khan. Ein Staat dürfe auch Mitglieder von Terrorgruppen nicht töten, "wo immer sie sich aufhalten und was immer sie gerade tun. Da ist die Grenze zum Mord schnell überschritten". Nach Ansicht des Juristen müssen deutsche Behörden einschreiten, sollte sich der Verdacht erhärten, dass das amerikanische Militär über Stützpunkte in Deutschland völkerrechtswidrige Angriffe führt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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