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Kongo: Strässer äußert Unverständnis über Ausweisung von UN-Mitarbeiter

Archivmeldung vom 21.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Christoph Strässer in der Reichstagskuppel
Christoph Strässer in der Reichstagskuppel

Foto: J. Sturm
Lizenz: CC-by-sa 2.0/de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, hat mit Unverständnis auf die Entscheidung der Regierung der Demokratischen Republik Kongo reagiert, den Leiter des Gemeinsamen Büros für Menschenrechte der UN-Mission für die Stabilisierung des Kongo (MONUSCO) und des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Scott Campbell, des Landes zu verweisen.

Unter Campbells Leitung habe das UN-Büro in den vergangenen Jahren wesentliche Arbeit zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte geleistet, erklärte Strässer am Montag in Berlin. "Dass er nun just wegen dieser Arbeit des Landes verwiesen wird und dass Mitarbeiter des gemeinsamen Büros für Menschenrechte bedroht wurden, ist inakzeptabel. Ich fordere die Regierung der Demokratischen Republik Kongo auf, ihre Entscheidung, Scott Campbell auszuweisen, rückgängig zu machen und sein Büro dabei zu unterstützen, Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen." Die Demokratische Republik Kongo dürfe nicht hinter die Fortschritte der letzten Jahre beim Aufbau des Rechtsstaats zurückfallen.

Das UN-Menschenrechtsbüro hatte am vergangenen Mittwoch einen Bericht über eine Reihe schwerer Menschenrechtsverletzungen im Land veröffentlicht. Am Freitag wurde Campbell daher gebeten, das Land binnen 48 Stunden zu verlassen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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