MH17-Abschuss: Ukraine kommt als erste vor Gericht in Straßburg
Archivmeldung vom 06.08.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) hat die Bearbeitung der Klage seitens der Hinterbliebenen der Opfer des MH17-Absturzes über der Ostukraine aufgenommen, berichtet die Zeitung „Kommersant“ unter Verweis auf eine Mitteilung des EGMR.
Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt weiter: "Die Angehörigen der Opfer des abgeschossenen malaysischen Passagierflugzeuges meinen, die Ukraine hätte ihren Luftraum wegen des Konflikts im Osten sperren müssen. Die Regierung sei über die Gefahr im Bilde gewesen, die die Flüge über dem Konfliktgebiet darstellen, habe aber keine Vorbeugungsmaßnahmen getroffen. Das ist nach Ansicht der Klägerin deshalb nicht geschehen, da das Land auf die Einnahmen aus den Überfluggebühren nicht verzichten wollte. Sie fordern nun eine Million Dollar Schmerzensgeld von Kiew.
Zuvor hatten fünf australische Familien im Zusammenhang mit dem Absturz der Boeing MH17 über der Ostukraine persönlich eine Klage gegen Russland und Präsident Wladimir Putin beim EGMR eingereicht. Sie fordern eine Entschädigung von je zehn Millionen US-Dollar. Die Klage ist beim Gericht eingegangen, wurde allerdings noch nicht behandelt.
Die Boeing 777 der Malaysia Airlines war am 17. Juli 2014 aus bisher ungeklärter Ursache im damals umkämpften ostukrainischen Gebiet Donezk abgestürzt. Alle 298 Insassen der von Amsterdam nach Kuala Lumpur fliegenden Verkehrsmaschine, darunter 85 Kinder, kamen ums Leben.
In der Region lieferten sich die ukrainische Armee und bewaffnete Regierungsgegner heftige Gefechte. Die Regierung in Kiew und die Milizen werfen sich gegenseitig vor, den Jet abgeschossen zu haben. Noch vor Beginn der Ermittlungen hatten viele Kiewer und westliche Politiker die ostukrainischen Volksmilizen für den mutmaßlichen Abschuss verantwortlich gemacht und Russland eine Verwicklung vorgeworfen."
Quelle: Sputnik (Deutschland)