Steinbach: Guantanamo-Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofes ist Signal für Menschenrechte
Archivmeldung vom 30.06.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnlässlich der Entscheidung des Obersten amerikanischen Gerichtshofes zu den Militärtribunalen des Gefangenenlager Guantanamo erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:
Die Entscheidung des obersten amerikanischen Gerichtshofes ist ein
Sieg der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte. Der Supreme
Court in Washington hatte am gestrigen Tage die Militärkommissionen
im Gefangenenlager Guantanamo für illegal erklärt, da sie sowohl mit
der amerikanischen Verfassung als auch mit den Genfer Konventionen
zur Behandlung von Kriegsgefangenen unvereinbar sind.
In ihrem Urteil betonten die Richter, dass die Genfer Konventionen
- welche menschenrechtliche Mindeststandards für die Behandlung von
Kriegsgefangenen setzen - auch auf die Terrororganisation al-Quaida
Anwendung finden. Dazu gehören alle rechtstaatlichen Garantien, die
gemäß dem gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventionen "von den
zivilisierten Völkern als unerlässlich" anerkannt sind.
Präsident Bush hat angekündigt, sich nunmehr mit dem
amerikanischen Kongress zu beraten, um die Tribunale auf eine neue
Rechtsgrundlage zu stellen. Als Arbeitsgruppe Menschenrechte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen wir dies ausdrücklich. Nur durch
rechstaatlich agierende Militärgerichte kann das berechtigte Anliegen
des Kampfes gegen den Terrorismus wieder eine neue Legitimationsbasis
erhalten.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion