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Illegale und Schubhäftlinge werden nicht abgeschoben, wenn sie Corona-Test verweigern!

Archivmeldung vom 13.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Abschiebung am Flughafen (Symbolbild)
Abschiebung am Flughafen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Erneut sorgt eine völlig willkürliche Corona-Maßnahme in Österreich für große Aufregung. Und erneut wird deutlich, dass Migranten und Kriminelle offenbar weit großzügiger und nachsichtiger als die einheimische Bevölkerung behandelt werden, was das Vorgehen von Justiz und Exekutive betrifft. Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf ein Papier des österreichischen Innenministeriums.

Anweisung des Innenministeriums. Bild: UM / Eigenes Werk
Anweisung des Innenministeriums. Bild: UM / Eigenes Werk

Weiter berichtet das Magazin: "Trick der Abschiebungsverhinderer aus Deutschland übernommen

Die neueste Masche von NGOs, gefinkelten Advokaten und Versorgungssuchenden, der Abschiebung zu entgehen, schwappte jetzt aufgrund des großen „Erfolges“ in Deutschland auch nach Österreich über. Schubhäftlinge dürfen nicht mehr abgeschoben werden, wenn sie den dafür nötigen Corona-Test verweigern. Was sie allerdings schon dürfen: Untertauchen nachdem sie nach der Testverweigerung nicht mehr in Haft bleiben brauchen. Ob sie jetzt mit Corona infiziert sind oder nicht, interessiert die heimische Politik wenig, Hauptsache die Polizei jagt spielende Kinder und schikaniert Senioren auf Parkbänken.

Verweigerter Test als Ticket zum illegalen Aufenthalt

Ein internes Schreiben aus dem ÖVP-geführten Innenministerium, welches von der FPÖ an die Öffentlichkeit gebracht wurde, belegt nun, dass Schubhäftlinge und andere illegale Einwanderer, die abgeschoben werden sollen, diese Abschiebung ganz legal umgehen können. Nämlich indem sie einen PCR-Test („Corona-Test“) verweigern.

Verlangt nämlich der Drittstaat, in den die Illegalen abgeschoben werden sollen, einen solchen negativen PCR-Test, kann die Abschiebung nicht durchgeführt werden. Nun dürften immer mehr Schubhäftlinge diesen legalen Trick anwenden, um weiter in Österreich bleiben zu können.

Menschenrecht nur für Illegale, nicht für Österreicher

Das Innenministerium beruft sich auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und die „körperliche Integrität“, die eine Zwangstestung nicht zulasse. Ebenso fehle in der COVID-19-Maßnahmengesetzen eine entsprechende Ermächtigung für solche Fälle. Somit habe man keine rechtliche Handhabe und könne Abschiebeflüge auch nicht durchführen.

Österreicher werden jedoch ganz offen Zwangsgetestet, etwa wenn sie zum Friseur wollen, oder andere körpernahe Dienstleistungen oder medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Ein riesen Skandal, wie auch FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz meint, der den Fall ins Rollen brachte:

„Österreicher verlieren teils ihren Job und erhalten Repressalien, wenn sie sich nicht testen lassen. Illegale Schubhäftlinge, werden mit der Freiheit belohnt. Das ist eine unglaubliche Demütigung der eigenen Bevölkerung.“

Quelle: Unser Mitteleuropa

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