Europaparlament und EU-Staaten einig: Whistleblower erhalten besseren Schutz
Archivmeldung vom 12.03.2019
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNSA-Affäre oder Facebook-Datenskandal: Hinweisgeber oder Informanten solcher Enthüllungen sollen in der EU künftig besser geschützt werden. In der Nacht zu Dienstag haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten in Straßburg auf Mindeststandards zum Schutz sogenannter Whistleblower geeinigt. Dies teilt das russische online Magazin "Sputnik" mit.
Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "„Hinweisgeber tun das Richtige für die Gesellschaft und sollten von uns geschützt werden, damit sie dafür nicht bestraft, entlassen, degradiert oder vor Gericht verklagt werden“, betonte EU-Kommissionsvize Frans Timmermans.
Skandale wie die „Panama Papers“oder das Facebook-Datenleck wurden erst durch Whistleblower der Öffentlichkeit bekannt und zum politischen Gegenstand. Deshalb hatte die EU-Kommission im April 2018 einen Vorschlag zum einheitlichen Schutz der Hinweisgeber vorgelegt, der zunächst im EU-Parlament heftig kritisiert wurde. Der Vorschlag sah ein dreistufiges Meldeverfahren vor, was einen internen Beschwerdeweg innerhalb des eigenen Unternehmens beinhaltet. Erst dann hätten sich Whistleblower an eine öffentliche Behörde wenden und die Öffentlichkeit informieren können.
Nun haben sich die Unterhändler darauf geeinigt, dass künftig die Informanten selbst den Weg frei wählen können, wie sie Verstöße gegen EU-Recht künftig melden. Es befreit sie daher von der Verpflichtung, sich als erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen zu wenden. Trotzdem müssen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern eine solche Stelle einrichten.
Die Whistleblower können sich in bestimmten Fällen direkt an die Öffentlichkeit und die Presse wenden. Zum Beispiel, wenn das öffentliche Interesse gefährdet ist, Behörden nicht angemessen reagieren oder die Behörden nicht als Anlaufpunkt infrage kommen. Letzteres gilt dann, wenn die betroffene Behörde in die Straftat involviert ist.
Damit sollen Whistleblower vor Repressalien durch Arbeitgeber und vor Kündigungen geschützt werden. In möglichen Gerichtsverfahren könnten sie ebenfalls mit Unterstützung rechnen. Das Gesetz soll unter anderem bei Verstößen gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit Anwendung finden. Jedes Land könne zudem die Regeln auf andere Felder ausweiten.
Die Einigung muss noch durch das Parlament und EU-Staaten formell bestätigt werden. Danach haben die Länder etwa zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln im nationalen Recht festzuschreiben.
Die Reaktionen auf die Einigung sind durchweg positiv: „Großartiger Erfolg! Es wird in der ganzen EU Schutz für Whistleblower geben. Trotz der Bremsversuche von Katarina Barley. Werden bei der Umsetzung in Deutschland höllisch aufpassen“, freute sich die Grünen-Abgeordnete Manuela Rottmann. Anstand am Arbeitsplatz brauche Schutz und keine Winkelzüge, so die Politikerin. „Danke EU!“
Berichten zufolge stellte sich das Bundesjustizministerium (BMJV) unter Katarina Barley (SPD) ende Februar gegen Forderungen des Europaparlaments nach mehr Sicherheit von Whistleblowern. Stattdessen unterstützte sie den Vorschlag für das dreistufige Meldeverfahren der EU-Kommission. Das zog unter anderem von Seiten der Opposition harsche Kritik auf sich. Auf Sputnik-Anfrage widersprach das BMJV der Unterstellung, dass es besseren Schutz für Whistleblower blockiere."
Quelle: Sputnik (Deutschland)