Puigdemont wieder auf freiem Fuß
Archivmeldung vom 06.04.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer ehemalige katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont ist wieder auf freiem Fuß. Er verließ das Gefängnis in Neumünster am Freitagmittag kurz vor 14 Uhr im Beisein seiner Anwälte. In einer vor Ort abgegebenen Presseerklärung dankte er für die Unterstützung aus vielen Ländern und dem Gefängnispersonal in Neumünster. Dieses habe sich sehr professionell verhalten. Gleichzeitig forderte er die sofortige Freilassung seiner Mitstreiter, die in Spanien weiter im Gefängnis sitzen. Sein Anwalt Wolfgang Schomburg sagte, der juristische Kampf gehe nun weiter.
In einer vor Ort abgegebenen Presseerklärung dankte er für die Unterstützung aus vielen Ländern und dem Gefängnispersonal in Neumünster. Dieses habe sich sehr professionell verhalten. Gleichzeitig forderte er die sofortige Freilassung seiner Mitstreiter, die in Spanien weiter im Gefängnis sitzen. Sein Anwalt Wolfgang Schomburg sagte, der juristische Kampf gehe nun weiter.
Puigdemont saß seit dem 25. März in der JVA Neumünster ein, nachdem er kurz nach der Einreise aus Dänemark auf einer Autobahnraststätte in Schleswig-Holstein festgenommen worden war. Erst am Donnerstag hatte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die Freilassung angeordnet - gegen Auflagen. Das Gericht hatte zwar einen Auslieferungshaftbefehl wegen Veruntreuung erlassen, diesen aber gleichzeitig außer Vollzug gesetzt - unter anderem gegen die Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 75.000 Euro. Außerdem muss sich Puigdemont regelmäßig einmal pro Woche bei der Polizei in Neumünster melden und darf die Bundesrepublik nicht ohne Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft verlassen.
Selbst einen Wechsel seines Aufenthaltsortes innerhalb Deutschlands muss Puigdemont unverzüglich bekannt geben. Der Strafsenat in Schleswig sei der Auffassung, dass hinsichtlich des aus Spanien gemachten Vorwurfs der "Rebellion" eine Auslieferung unzulässig sei, hieß es. Das dem Verfolgten zur Last gelegte Verhalten wäre in der Bundesrepublik Deutschland nicht strafbar, so die Richter. Der in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei ebenfalls nicht erfüllt, weil es an dem Merkmal der "Gewalt" fehle.
Etwas anderes gelte aber für den Vorwurf der "Korruption" in Form der Untreue. Dies sei eine konkrete, auch nach deutschem Recht strafbare Handlung. Nun wollen die Richter weitere Informationen aus Spanien nachfordern, um endgültig über eine Auslieferung zu entscheiden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur