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Oettinger fordert Änderung des Grundgesetzes

Archivmeldung vom 14.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Günther Oettinger (2014)
Günther Oettinger (2014)

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU) hat angesichts der anhaltenden Flüchtlingskrise eine Änderung des Grundgesetzes und eine Neuordnung der Leistungen für Asylbewerber in Deutschland gefordert.

Oettinger sagte der "Welt am Sonntag": "Die Leistungen für Asylbewerber in Deutschland müssen so angepasst werden, dass es eine gewisse Annäherung an die Leistungen in anderen EU-Staaten gibt." Natürlich könnten die Geld-und Sachleistungen nicht bis auf den letzten Cent in der EU identisch sein, so Oettinger.

"Sie sollten an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Aufnahmeland angepasst sein. Wir benötigen aber eine gewisse Harmonisierung der materiellen Leistungen für Asylbewerber in Europa, denn ein zu starkes Gefälle innerhalb der EU könnte die falschen Anreize setzen und die Aufteilung nach einer festen Quote auf alle EU-Länder ad absurdum führen."

Daneben forderte der EU-Kommissar weitere Änderungen im Grundgesetz: "Das Grundgesetz könnte so geändert werden, dass Asylverfahren künftig viel schneller als bisher zum Abschluss gebracht werden". Außerdem sollten Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten durch eine Grundgesetzänderung bei einer Ablehnung schnell zurückgeführt werden können.

Unmittelbar vor dem Treffen der 28 EU-Innenminister am Montag, die über eine gerechte Verteilung von Flüchtlingen in Europa beraten wollen, sprach sich Oettinger für flexible Quoten aus: "Die Quoten, nach denen Flüchtlinge auf alle EU-Länder aufgeteilt werden, könnten flexibel sein", sagte Oettinger.

"Vor allem kleinere Länder, die bisher wenig Erfahrung mit Flüchtlingen haben, sollten ausreichend Zeit bekommen, die Quoten auch wirklich zu erfüllen. Wenn ein Land beispielsweise nachweist, dass es die erforderliche Zahl der Flüchtlinge nicht sofort unterbringen kann, aber an den notwendigen Baumaßnahmen arbeitet, so sollten Brüssel und die übrigen Mitgliedstaaten das für eine Übergangszeit tolerieren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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