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Zeitung: Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen mongolischen Geheimdienstagenten auf

Archivmeldung vom 24.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Das Strafverfahren gegen den mongolischen Geheimdienstagenten Bat K. steht womöglich vor dem Aus. Der Verdächtige ist wieder auf freiem Fuß, wie seine Anwälte der "Süddeutschen Zeitung" bestätigten. Unklar ist, ob er Deutschland schon verlassen hat.

Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen K. vor acht Tagen aufgehoben. Vor einem Monat erst hatte die Bundesanwaltschaft K. vor dem Berliner Kammergericht angeklagt. Sie wirft dem Agenten vor, er habe vor acht Jahren einen Landsmann gewaltsam von Frankreich nach Berlin Verbracht und dort in ein Flugzeug in die Heimat gesetzt. Der Landsmann sei dort gefoltert worden und sei inzwischen tot. Der Vorwurf gegen K. lautet auf Verschleppung und gefährliche Körperverletzung. Seine Verteidiger hatten in einer Haftbeschwerde Mängel in dem Europäischen Haftbefehl gerügt, auf dessen Grundlage K. von England nach Deutschland ausgeliefert wurde. Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Ansicht offenbar angeschlossen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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