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BDZ: "Lückenhafte Zollkontrollen bei Iran-Exporten überraschen nicht"

Archivmeldung vom 28.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach Medienberichten über schwerwiegende Versäumnisse des Zolls bei Kontrollen von Iran-Exporten hat der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft seine Forderungen erneuert, die Kontrolldichte im grenzüberschreitenden Warenverkehr deutlich zu erhöhen, die bestehende Informationstechnik sinnvoll zu nutzen und das erforderliche Personal im Rahmen des bereits anerkannten Personalbedarfs beim Zoll endlich einzustellen.

In dem konkreten Fall hatte der Zoll militärisch verwendbare Güter mit dem Bestimmungsland Iran ungeprüft passieren lassen.

Um wirksame Warenkontrollen bei den Ein- und Ausfuhren zu gewährleisten, müsse angesichts des globalisierten Welthandels die Risikoanalyse europaweit standardisiert und bei der Abfertigung durch den Zoll beachtet werden, erklärte BDZ-Bundesvorsitzender Klaus H. Leprich in Berlin. Es gehe dabei nicht nur um die Verhinderung von nicht genehmigten Exporten. Auch der Einfuhrschmuggel von Zigaretten und Produktfälschungen seien ein Milliardengeschäft und gefährdeten die Gesundheit und Sicherheit der Menschen.

Leprich weist eine pauschale Verurteilung der Abfertigungspraxis des Zolls zurück. Die Zöllnerinnen und Zöllner verfügten über eine solide Ausbildung. Die aufgedeckten Mängel überraschten ihn dennoch nicht. Es handele sich allerdings nicht nur ein deutsches, sondern um ein europäisches Problem. Der BDZ und die Union des Finanzpersonals in Europa (UFE) hätten immer wieder auf die unzureichende Kontrollpraxis hingewiesen. Die wesentlichen Gründe seien im globalen Handel mit der Tendenz zu einer immer größeren Liberalisierung und einer immer geringeren Kontrolldichte zu sehen.

Seit 2006 befindet sich das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr im Echtbetrieb. Ab 1. Juli 2009 ist die elektronische Ausfuhranmeldung für alle Exporteure Pflicht. Darüber hinaus erarbeitet die Zollverwaltung aktuell Standards, die für die Zöllnerinnen und Zöllner einen einheitlichen Handlungsrahmen sicherstellen sollen. Leprich betont: "Wenn die elektronische Abfertigung der Waren in Deutschland und bis 2013 in der Europäischen Union die körperliche Zollkontrolle weiter verdrängt und eine Kontrollquote von fünf Prozent bereits als Erfolg gewertet werden muss, wird sich die Wirksamkeit von Zollkontrollen im grenzüberschreitenden Warenverkehr nicht erhöhen."

Quelle: BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

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