ÖVP-Korruption: Wiener Oberstaatsanwalt Fuchs wird angeklagt
Archivmeldung vom 31.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie ÖVP-Affären weiten sich immer weiter aus und der Personenkreis gegen den ermittelt wird, vergrößert sich ständig. Wie bekannt wurde, wird nun – neben Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka – auch der Chef der Wiener Oberstaatsanwaltschaft Johannes Fuchs angeklagt. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Dem Chef der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johannes Fuchs, wird Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss vorgeworfen. Die Ermittlungen dazu waren von der Innsbrucker Staatsanwaltschaft bereits im Vorjahr aufgenommen worden.
Immer wieder Pilnacek
Der damalige Vorwurf lautete, dass Fuchs Informationen zu Verfahrensständen – etwa in der Causa Gernot Blümel – dem suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben könnte. Teile der Ermittlungen wurden im Herbst wieder eingestellt. Nach der Beschlagnahmung seines Mobiltelefons im März vergangenen Jahres, war allerdings die Geschäftseinteilung geändert worden und Fuchs war seitdem für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien nicht mehr zuständig.
Bespitzelung von WKStA-Mitarbeiter
Wie unlängst zudem bekannt wurde, dürfte sich Fuchs vor der Beschlagnahme seines Mobiltelefons noch im Internet über Datenlöschung und Datenwiederherstellung informiert haben. Dennoch fanden Ermittler auf dem Handy auch Chatnachrichten zwischen ihm und Pilnacek, in denen sie sich im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht über die Überwachung eines WKStA-Mitarbeiters unterhielten.
Fuchs suspendiert
Im Zuge der jetzigen Anklage wurde Fuchs umgehend suspendiert und dieser Schritt an den Obersten Gerichtshof weitergemeldet. Dieser muss nun als zuständiges Disziplinargericht über die Suspendierung entscheiden. Unklar ist auch noch, sollte es zu einer Verhandlung kommen, wo diese stattfindet. Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft hat zumindest wegen möglicher Befangenheit eine Delegierung an einen Gerichtssprengel außerhalb Wiens beantragt. Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung."
Quelle: Wochenblick