EU gegen russisches Verbot der „Zeugen Jehovas“
Archivmeldung vom 21.04.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat sich gegen das vom Obersten Gerichts Russlands verhängte Verbot der russischen Organisation „Zeugen Jehovas“ eingesetzt und gefordert, deren Mitglieder das Recht auf Versammlungsfreiheit ungehindert ausüben zu lassen, berichtet das Portal vz.ru.
Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt weiter: "„Die ‚Zeugen Jehovas‘ müssen wie alle anderen religiösen Gruppen auch die Möglichkeit haben, die Versammlungsfreiheit ungehindert und ohne Einmischung von außen zu genießen“, hieß es aus dem EAD. Es wurde hervorgehoben, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit durch die internationalen Menschenrechtsstandards und die Verfassung Russlands garantiert werde.
Der EAD gab die Absicht der Europäischen Union bekannt, die Religionsfreiheit, zu der jeder Mensch in der Welt berechtigt sei, zu fördern. Die Behörde äußerte Besorgnis darüber, dass mit dem diesbezüglichen Beschluss des Obersten Gerichts Russlands strafrechtliche Verfolgungen gegen die „Zeugen Jehovas“ wegen „üblicher Gottesdienste“ eingeleitet werden könnten.
Das Oberste Gericht Russlands hatte am Donnerstag auf Klageantrag des russischen Justizministeriums die Tätigkeit der „Zeugen Jehovas“ im Land verboten und diese Organisation als extremistisch eingestuft.
Die „Zeugen Jehovas“ beabsichtigen, Berufung gegen den Gerichtsbeschluss einzulegen."
Quelle: Sputnik (Deutschland)