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EuGH-Urteil: Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht

Archivmeldung vom 18.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Von Stefan64 - Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, Link

Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag.

Die Pkw-Maut sei gegenüber Autobesitzern aus dem Ausland diskriminierend, hieß es zur Begründung. Die Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen bewirke, dass die Pkw-Maut ausländische Fahrzeughalter benachteilige, da die wirtschaftliche Last dieser Abgabe tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liege, so der EuGH weiter. Damit gaben die EuGH-Richter einer Klage Österreichs statt.

Bereits im Jahr 2015 war die Autobahnmaut schon beschlossen und der entsprechende gesetzliche Rahmen dafür geschaffen worden. Da die EU kurz darauf ein Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht gegen Deutschland eröffnet hatte, wurden die entsprechenden Gesetze aber bislang noch nicht umgesetzt. Zwischenzeitlich gab die EU nach kleinen Änderungen des Gesetzes die Erlaubnis für die Pkw-Maut. Dann hatte jedoch Österreich gegen die geplante deutsche Autobahnmaut eingewendet, diese Abgabe sei diskriminierend. Die Regierung in Wien ist der Ansicht, dass die sogenannte Infrastrukturabgabe ausländische Fahrer benachteiligt, da deutsche Autobesitzer über die Kraftfahrzeugsteuer vollständig für die Pkw-Maut entlastet würden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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