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EU-Katastrophenschutzverfahren: Bevorratungsstandort für die EU in Deutschland vorgeschlagen

Archivmeldung vom 29.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Medikamente (Symbolbild)
Medikamente (Symbolbild)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die COVID-19-Pandemie zeigt, wie wichtig eingelagerte Reserven und ein schnelles Handeln in Krisensituationen sind. Zu Beginn der Pandemie wurden große Lieferungen an Masken und medizinischem Equipment vor allem aus China eingeflogen, da in Europa die Artikel schnell vergriffen waren.

Um zukünftigen Mangelsituationen vorzubeugen, finanziert die Europäische Union (EU) seit März 2020 über das EU-Katastrophenschutzverfahren in den Mitgliedsstaaten neue Bevorratungsstandorte als rescEU-Kapazität für persönliche Schutzausrüstung und medizinisches Equipment. So kann den EU-Mitgliedsstaaten und Teilnehmerstaaten am EU-Katastrophenschutzverfahren (u. a. Norwegen, Serbien, Montenegro, Türkei) bei Engpässen ausgeholfen werden.

Am Freitag, den 25. September 2020, haben sich die deutschen Hilfsorganisationen, die Charité sowie zwei Bundesländer im Einvernehmen und enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit einem umfassenden und ehrgeizigen Konzept für die Bevorratung von Schutzausrüstung und medizinischem Equipment in Deutschland bei der EU beworben. Die Johanniter-Unfall-Hilfe mit ihrem "Kompetenzzentrum Europäischer Katastrophenschutz" in Frankfurt fasste als Hauptantragsteller die Beiträge der Partner zusammen und koordiniert das partnerschaftliche Projekt. Das Bundesgesundheitsministerium unterstützt den Antrag.

Geplant ist es, im Rahmen des Projektes an mehreren Standorten in Deutschland Lager aufzubauen, um dort medizinisches Equipment einzulagern. Zur Bevorratung vorgesehen sind u. a. persönliche Schutzausrüstung, Labormaterial, Antikörpertests, Impfstoffe und medizinisches Gerät für die stationäre Intensivversorgung. Daneben werden auch Ebola-Therapeutika und Impfstoffe sowie Schutzanzüge zur Bevorratung vorgesehen. Das auf sieben Jahre angelegte Projekt würde im Falle seiner Auswahl durch die EU-Kommission zu 100 % aus Mitteln des EU-Katastrophenschutzverfahrens finanziert werden.

Wir hoffen sehr auf eine Entscheidung der EU zugunsten unseres Antrages, um mit einer professionellen Bevorratung zukünftig Engpässen bei der Versorgung mit notwendiger Schutzausrüstung in systemrelevanten Bereichen in Europa vorzubeugen", sagt Thomas Mähnert, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter. "Die Stärken unseres Konzeptes sind das vereinte Knowhow und die partnerschaftliche Zusammenarbeit der im Zivil- und Katastrophenschutz aktiven Hilfsorganisationen mit den staatlichen Akteuren."

Mit einer Entscheidung der EU-Kommission über den deutschen Antrag rechnen die Johanniter bis Ende des Jahres. Erst nach einem hoffentlich positiven Bescheid entscheiden die Projektpartner im Rahmen der bewilligten EU-Mittel und unter Beteiligung des BMI, an welchen Standorten die Lager eingerichtet werden. Die Ertüchtigung der Lager und der Einkauf der Materialien würden Anfang 2021 starten.

An dem Projekt beteiligte Akteure

Als Hauptantragstellerin/Koordinatorin:

  • Kompetenzzentrum Europäischer Katastrophenschutz der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH)
  • in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Als Projektpartner:

  • Charité
  • Universitätsmedizin Berlin
  • Deutsche Rotes Kreuz e.V. (DRK)
  • Bundesland Brandenburg - Bundesland Niedersachsen
  • Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD)

Als unterstützende Partner:

  • Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB)
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG)
  • Robert-Koch-Institut (RKI)

Hintergrund

Im Kontext der COVID-19-Pandemie haben die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten im März 2020 beschlossen, im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens (Unionsverfahren; Beschluss Nr. 1313/2013/EU) eine rescEU-Kapazität zur medizinischen Bevorratung aufzubauen.

In mehreren Etappen ist der Aufbau von Bevorratungs-Standorten in der EU geplant, die von den EU-Mitgliedstaaten unterhalten und von der EU finanziert werden. Die beteiligten Staaten sollen auch die Verteilung der Materialien im Falle eines entsprechenden Hilfeersuchens im Rahmen des Unionsverfahrens gewährleisten.

In einer ersten Phase im Frühjahr 2020 wurden unter anderem durch das Deutsche Rote Kreuz e.V. dringend benötigte Schutzmaterialien beschafft und verteilt. Im Zuge der zweiten Phase und der dritten nun laufenden Ausschreibung sollen Bevorratungsstandorte in verschiedenen europäischen Ländern aufgebaut werden.

Quelle: Johanniter Unfall Hilfe e.V. (ots)


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