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Nur zwei Nordafrikaner erhielten 2015 Asyl in Deutschland

Archivmeldung vom 19.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Die Asylchancen von Bewerbern aus den Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien sind äußerst gering. Laut Bundesregierung erhielten im vergangenen Jahr nur zwei Antragsteller aus diesen Ländern Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke für die Linke-Fraktion im Bundestag hervor, die der "Welt" vorliegt.

Zudem wurden insgesamt 53 Bürgern dieser Staaten Flüchtlingsschutz (nach der Genfer Konvention) oder subsidiärer Schutz gewährt beziehungsweise ein Abschiebungsverbot festgestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte im Jahr 2015 insgesamt 2.605 Entscheidungen über Asylanträge von Angehörigen der drei genannten Staaten getroffen. Insgesamt kamen den Angaben zufolge 2015 aus Marokko, Algerien und Tunesien etwa 26.000 irreguläre Migranten nach Deutschland. Obwohl fast alle Asylanträge von Nordafrikanern abgelehnt werden und die Regierungen der drei Staaten regelmäßig bekräftigen, eigene Staatsangehörige zurücknehmen zu wollen, erfolgen kaum Abschiebungen: In ihre Heimatländer abgeschoben wurden im ersten Quartal 2016 nur 25 Algerier, 18 Marokkaner und 14 Tunesier - also insgesamt 57 Bürger dieser Staaten, berichtete die "Welt" unter Berufung auf Angaben des Bundesinnenministerium. Darüber hinaus gab es Rückführungen in andere Länder - jeweils 42 Algerier und Marokkaner, zwölf Tunesier.

Freiwilligen Ausreisen gab es in nennenswertem Umfang nur von Algeriern: 4.838 waren es im ersten Quartal, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der "Welt" mitteilte. 22 Marokkaner und lediglich acht Tunesier entschieden sich für eine freiwillige Ausreise.

Am vergangenen Freitag hatte der Bundestag mit großer Mehrheit die Einstufung Marokkos, Tunesiens und Algeriens als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Grüne und Linke lehnten das Gesetz ab, die SPD stimmte mit dem Koalitionspartner Union dafür.

Der entsprechende Gesetzesvorschlag könnte aber am 17.Juni mit den Stimmen der von Linkspartei und Grünen mitregierten Bundesländer im Bundesrat zu Fall gebracht werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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