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Gutachten: Deutsche Unternehmen müssen aus Uiguren-Provinz abziehen

Archivmeldung vom 17.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen an Uiguren könnten deutsche Unternehmen bald gezwungen sein, ihre Aktivitäten in der Region Xinjiang im Nordwesten Chinas einzuschränken oder sich ganz von dort zurückzuziehen. Das ergibt sich aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, über das die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Mit Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes erscheine "eine Pflicht deutscher Unternehmen zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen zu ihren chinesischen Zulieferern fast unausweichlich", wenn diese Zwangsarbeiter einsetzten, heißt es in der von den Grünen in Auftrag gegebenen Ausarbeitung. Andernfalls drohten den deutschen Unternehmen Bußgelder. In Einzelfällen könne sich auch eine "individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmensmitarbeitern" ergeben.

Die Grünen forderten die deutschen Unternehmen auf, Konsequenzen zu ziehen. Die Verantwortung der in Xinjiang tätigen Firmen werde mit diesem Gutachten "klarer denn je", sagte die menschenrechtspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Margarete Bause. "Jedes deutsche Unternehmen muss sich jetzt ernsthaft die Frage stellen, ob es Geschäftsbeziehungen nach Xinjiang unter diesen Bedingungen weiter aufrechterhalten will", sagte sie. Das Gutachten sende eine klare Botschaft: "Wegschauen ist keine Option."

In der Untersuchung wird darauf verwiesen, dass durch das vom Kabinett im März auf den Weg gebrachte Lieferkettengesetz eine neue Rechtslage entstehe. Zwar seien durch die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte zu achten, wo immer sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Die Umsetzung sei jedoch rechtlich nicht einklagbar. Das ändere sich in Deutschland, sobald das Lieferkettengesetz in Kraft trete. Der Gesetzentwurf sieht für große Unternehmen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes für große Unternehmen vor, wenn sie nicht gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren weltweiten Zulieferern vorgehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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