Dr. Weidel: „Bestrafung“ Großbritanniens für den Brexit ist nicht im deutschen Interesse
Archivmeldung vom 18.10.2018
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Freigeschaltet durch André OttIn ihrer Entgegnung auf die Brexit-Regierungserklärung der Bundeskanzlerin kritisiert die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel die Verhandlungsführung der Europäischen Union mit Großbritannien als „unfair“ und „unverantwortlich“. Die Brüsseler Verhandlungslinie, Großbritannien zu „bestrafen“ und ein Exempel zur Abschreckung Austrittswilliger zu statuieren, richte sich gegen deutsche Interessen: „Es ist im Interesse unseres Landes, dass der freie Warenaustausch mit dem Vereinigten Königreich sicher und auf Augenhöhe geregelt wird.“
Wörtlich erklärt Weidel: „Die EU-Bürokraten haben Angst. Ohne Drohgebärden lässt sich die Union anscheinend auch nicht mehr zusammenhalten. […] Wenn die historisch gewachsenen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Großbritannien und dem übrigen Kontinent leichtfertig destabilisiert werden, so wie Sie es tun, wenn kollektive Selbstschädigung betrieben wird, wird Europa weltwirtschaftlich das Nachsehen haben. Das trifft vor allem Deutschland; denn Großbritannien ist einer unserer wichtigsten Handelspartner.“
Die AfD-Fraktionsvorsitzende fordert als Konsequenz aus dem Brexit eine „neue Vorstellung von Europa“ nach dem Prinzip „Staatenbund statt Bundesstaat“: „In einer Haftungsgemeinschaft ohne Sperrminorität nach dem Brexit, in der am Ende Deutschland zahlt, ist kein Wettbewerb, kein erfolgreiches Wirtschaften mehr möglich. Das ordnungspolitische Prinzip von der Einheit von Handlung und Haftung wird verletzt und führt zur Fehlallokation von Kapital, so wie wir es heute sehen. […] Eine Fiskalunion durch Steuerharmonisierung, eine Sozialunion durch Einwanderung in die Sozialsysteme, die Vergemeinschaftung der Staatsfinanzierung durch die EZB sind keine Antworten für die Zukunft Europas.“
Nach Ansicht Weidels hat Europa nur eine Zukunft als „Einheit in der Vielfalt“, als „Staatenbund mit gleichberechtigten Mitgliedern, die untereinander einen freien Handel organisieren, ohne Haftungsübernahmen und ohne Drohkulissen“: „Europa muss sich wieder auf die Grundprinzipien der Subsidiarität und der demokratischen Rechte nationaler Parlamente besinnen. Darum müssen der EU-Kommission im ersten Schritt die legislativen Hoheitsreche entzogen werden. […] Die gewählten nationalen Parlamente brauchen ein klares Vetorecht gegenüber Brüsseler Vorgaben. Mitgliedstaaten müssen im Zweifel von EU-Vorgaben abweichen dürfen. Und ganz klar: Den nationalen, demokratisch gewählten Parlamenten gehört die Hoheit über die EU-Institutionen und nicht umgekehrt.“
Die Mitgliedstaaten müssten „durch Vetorechte Veränderungen und Abweichungen herbeiführen oder bei Unveränderlichkeit der Regeln die Mitgliedschaft aufkündigen können“. Nur so sei der dringend benötigte Standortwettbewerb möglich. Für künftige Austrittskandidaten müsse deshalb der Exit-Artikel 50 der europäischen Verträge reformiert werden: „Das passende Vertragsformat ist auch dafür bereits da: das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, den EWR, von 1992. Garantiert sind hier die vier Freiheiten, die Freiheiten des Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehrs. Dabei müssen wir aber den Personenverkehr neu fassen. Wir brauchen einen freien Verkehr von Arbeitnehmern und Selbstständigen, keinen freien Zugang in die Sozialsysteme.“
Quelle: AfD Deutschland