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Asylpolitik: Kritik an EU-Plänen zur Ausweitung des Familienbegriffs

Archivmeldung vom 01.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de

Innenexperten von Union und SPD befürchten, dass Pläne der EU-Kommission zu einer weiteren Zuwanderung in die Bundesrepublik führen könnten.

Konkret kritisieren die Politiker das Vorhaben, den Begriff der Familienangehörigen so zu erweitern, dass künftig immer nur ein Staat für die Asylverfahren kompletter Großfamilien zuständig ist. Stephan Mayer (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, sagte der "Welt": "Das Ansinnen der EU-Kommission, den Begriff der Kernfamilie zu erweitern, ist nicht hinnehmbar."

Die Zahl der Zuzugsberechtigten könnte sich nach Mayers Angaben vervielfachen. "Außerdem würden alle Bemühungen, die bisher zur Eindämmung der Zuwanderung getroffen wurden und die ja auch Erfolge zeigen, wie die Vereinbarung mit der Türkei, im Nachhinein konterkariert", sagte Mayer. "Das lehne ich entschieden ab."

Der Obmann der Union im Innenausschuss, Armin Schuster (CDU), erklärte: "Wir müssen feststellen, dass wir es leider weiterhin nicht schaffen, die Dublin-Regeln einzuhalten." Daher hält Schuster es für "unangemessen, überhaupt darüber nachzudenken, den Familiennachzug zu erleichtern und auf Großfamilien auszuweiten." Mögliche Folgen nennt Schuster "derzeit nicht absehbar - in jedem Fall könnte eine erneute Sogwirkung entstehen".

Ähnliche Zweifel nannte der innenpolitische Sprecher der SPD, Burkhard Lischka. Er sagte der "Welt": "Ich sehe das Vorhaben kritisch und habe erheblichen Diskussionsbedarf." Eine solche Änderung dürfe nicht dazu führen, dass der Familiennachzug, der sich derzeit auf die Kernfamilie bezieht, faktisch und praktisch durch das Verfahrensrecht erweitert werde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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