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Botschafter klärt juristisch auf: Moskau kann Snowden nicht ausliefern

Archivmeldung vom 12.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Edward Snowden, Oktober 2013
Edward Snowden, Oktober 2013

Foto: Cropbot
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Moskau hat laut dem russischen Botschafter in Washington, Sergej Kisljak, weder moralisch noch rechtlich gesehen die Möglichkeit, den Whistleblower Edward Snowden an die USA auszuliefern. Dies meldet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es auf deren deutschen Webseite: "„Wir haben weder ein moralisches noch ein juristisches Recht darauf, ihn in die Hände der US-Justiz zu übergeben“, sagte der Diplomat und erinnerte daran, dass es zwischen den USA und Russland kein Abkommen über die Auslieferung von Bürgern, die in Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, gibt.

Der ehemalige Mitarbeiter der US-Geheimdienste CIA und NSA Edward Snowden hatte im Juni 2013 den Zeitungen „Washington Post“ und „Guardian“ eine Reihe von Geheimdokumenten über Ausspähaktivitäten der USA und Großbritanniens übergeben. Er hat unter anderem ans Licht gebracht, dass US-Geheimdienste das private Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört hatten. Danach flüchtete er zuerst nach Hongkong, dann nach Moskau. Russland gewährte dem Whistleblower einjähriges Asyl. Im August 2014 wurde die Aufenthaltsgenehmigung für Snowden um drei Jahre verlängert."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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