NRW-Behörden verschwiegen Tunesien Gefährlichkeit von Anis Amri
Archivmeldung vom 21.01.2017
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Freigeschaltet durch André OttDie nordrhein-westfälischen Behörden wollten gegenüber Tunesien die Gefährlichkeit des späteren Berliner Attentäters Anis Amri verschweigen. Amri wurde nach Informationen der Zeitungen der Funke-Mediengruppe von der Zentralen Ausländerbehörde Köln (ZAB) auf Anweisung des NRW-Innenministeriums bewusst so behandelt wie jeder gewöhnliche abgelehnte Asylbewerber.
Das Ministerium habe am 25. August 2016 "entschieden, dass die Passersatzpapier-Beschaffung auf normalem Wege ohne Hinweis auf den Gefährderstatus beantragt werden soll", erklärte eine Sprecherin der Stadt Köln in einer schriftlichen Antwort. Die Ersatzpapiere waren für eine Abschiebung Amris in sein Heimatland Tunesien notwendig.
Den nordrhein-westfälischen Behörden war Amri zu diesem Zeitpunkt bereits Monate als gefährlicher Islamist bekannt. Ein Sprecher von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) bestätigte diese Anweisung an die ZAB Köln auf Nachfrage: "Von einem Hinweis auf den Gefährderstatus gegenüber den tunesischen Behörden versprachen wir uns keine Beschleunigung der Passersatzpapier-Beschaffung."
Die ZAB Köln habe am 25. August 2016 das tunesische Generalkonsulat aufgefordert, Amri für eine Abschiebung "so schnell wie möglich zu identifizieren". Dabei seien sein Geburtsdatum, Finger- und Handflächenabdrücke sowie ein Verweis auf dessen zwölf Aliasnamen beigefügt worden.
Am 20. Oktober hatte das tunesische Generalkonsulat dennoch zunächst angegeben, dass die angefragte Person unbekannt sei. Auf Betreiben des Bundeskriminalamtes (BKA) erklärte Interpol Tunis jedoch vier Tage später, dass die übermittelten Finger- und Handabdrücke eindeutig dem tunesischen Staatsbürger Anis Amri zuzuordnen seien.
Die bei der Stadt Köln angesiedelte Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) ist eine von drei Stellen in NRW, die im Auftrag des Landes Verfahren zur Beschaffung von Passersatzpapieren betreiben. Auszug aus der schriftlichen Antwort Presseamt Stadt Köln: "Im vorliegenden Fall hat der Kreis Kleve als zuständige Ausländerbehörde die ZAB Köln mit Schreiben vom 15.8.2016 (Eingang 22.8.2016) um Beschaffung eines Passersatzpapieres für den vermutlich tunesischen Staatsangehörigen ALMASRI, Ahmed, geb. 01.01.1995 in Skendiria/Tunesien, gebeten.
Im Antrag wurde auf 12 weitere Aliaspersonalien hingewiesen, ebenso auf eine besondere Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden. Die notwendigen Unterlagen (u.a. Finger- sowie Handflächenabdrücke) waren beigefügt.
Nach Einschaltung des Ministeriums für Inneres und Kommunales am 25. August 2016 zur Frage, in welchem Verfahren die Beschaffung bei den tunesischen Behörden erfolgen soll, wurde seitens des Ministeriums entschieden, dass die Passersatzpapier-Beschaffung auf normalem Wege ohne Hinweis auf den Gefährderstatus beantragt werden soll.
Daraufhin beantragte die ZAB Köln am gleichen Tage beim tunesischen Generalkonsulat die Ausstellung eines Passersatzpapieres. Das Generalkonsulat wurde ausdrücklich gebeten, den Vorgenannten so schnell wie möglich zu identifizieren.
Bereits in der Betreffzeile wurde unter anderem der Aliasname Anis AMRI, geb. 22.12.1992, angegeben und unter anderem Finger- und Handflächenabdrücke beigefügt. Gleichzeitig wurde auf das Vorliegen von insgesamt 12 Aliaspersonalien verwiesen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur